Sitzung: 17.03.2015 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0119/2015
Mit der Aufnahme in das
Städtebauförderungsprogramm ergeben sich für das Netzwerk Samtgemeinde
Elbtalaue bestimmte Anweisungen zum Verfahren. Für den Einsatz der Städtebauförderungsmittel
und die Verfahrensdurchführung sind das Baugesetzbuch (BauGB), die
Verwaltungsvorschriften zum BauGB (VV-BauGB), die Städtebauförderungsrichtlinie
(R-StBauF) und die Programmstrategie für das Städtebauförderungsprogramm
„Kleinere Städte und Gemeinden“ maßgebend. Diese Anweisungen zum Verfahren
sehen die Notwendigkeit der jährlichen Erstellung einer Programmanmeldung für
Durchführungsmaßnahmen zum 01. Juni für das darauffolgende Programmjahr sowie
die fristgerechte Vorlage dieser bei der Programmbehörde vor.
Es ergeben sich weiterhin durch die genannten
Bindungen an Gesetze und Richtlinien spezielle Verwaltungsaufgaben, die die
Durchführung und Abwicklung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen betreffen.
Hierzu gehört u. a. die Bewirtschaftung von Fördermitteln, die Erstellung der
jährlichen Zwischenabrechnungen, die Erstellung von Mittelabrufen
(Zuwendungsverfahren), die Abgrenzung von Fördergebieten etc.
Die Verfahrensbetreuung des
Städtebauförderungprogramms soll extern durch die Niedersächsisches
Landgesellschaft mbH (NLG) auf stundengenauer Abrechnung erfolgen. Aufgrund
bisheriger Erfahrungen den NLG wird das Honorarvolumen für das Programmjahr
2016 auf 3.600,00 Euro (brutto) geschätzt.
In Gemeinden in Haushaltssicherung kann der
kommunale Eigenanteil in Höhe von 33 1/3 % der förderfähigen Kosten auf bis zu
20 % der förderfähigen Kosten abgesenkt werden. Insofern ist folgende
Mittelbeantragung vorgesehen:
Bruttokosten 3.600,00
Euro
Eigenanteil 720,00 Euro
Die Antragsfrist für das Programmjahr 2016 ist
der 1. Juni 2015.
Ohne Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Für das Programmjahr 2016 werden im Haushalt der Samtgemeinde Elbtalaue
die verbleibenden Kosten in Höhe von brutto
720,00 Euro für die Verfahrensbetreuung des Städtebauförderungsprogramms
„Kleinere Städte und Gemeinden“ bereitgestellt.