Sitzung: 03.03.2015 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0090/2015
Sachverhalt:
Sh. Punkt 2 des
beigefügten Antrages des Rh Fröhlich
Erläuterung zum
derzeitigen Sachstand:
Mit Schreiben vom
29.01.2014 wurde beim Landkreis Lüchow-Dannenberg der Antrag gestellt, den
Bereich zwischen der Bahnunterführung
und der Ortseingangstafel komplett mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 50
km/h zu versehen. Im April wurde telefonisch der Sachstand erfragt, es wurde
erklärt dass aufgrund von Krankheit des zuständigen Sachbearbeiters der Vorgang
nicht weiter bearbeitet werden konnte. Eine weitere telefonische Nachfrage im
Oktober ergab, dass sich der Vorgang in
der Bearbeitung befinden würde. Zur Unterstützung des Vorganges wurde im
November eine Geschwindigkeitsmessung und Zählung der Fahrzeugbewegungen in
beide Fahrtrichtungen vorgenommen. Die Daten wurden Anfang des Jahres 2015 dem
Landkreis zu weiteren Verwendung zugesandt.
Ein am 19.02.2015
durchgeführtes Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Landkreises
ergab, dass nach Anhörung der Polizei und des Straßenbaulastträgers die
notwendigen Voraussetzungen zur Reduzierung des Bereiches auf 50 km/h nicht
gegeben sind. Eine Notwendigkeit könnte nur über ein Lärmgutachten nachgewiesen
werden, hierzu sind entsprechende Lärmmessungen durchzuführen. Es ist zu
entscheiden ob Lärmmessungen durchgeführt werden sollen und ein entsprechendes
Lärmgutachten in Auftrag gegeben werden soll.
Ausschussvorsitzender
Fröhlich trägt vor. Auf einer Strecke von ca. 600 m gibt es 4 verschiedene
Geschwindigkeitsbeschränkungen und zwar 50, 70, 100 und 50 km/h.
Eine Lärmmessung
ist für die Stadt nur kostenpflichtig möglich. Ein Lärmgutachten würde ca.
3.000,- bis 5.000,- € kosten. Geld, das bei der Stadt nicht vorhanden ist.
Man hat daher mit
einem Planungsbüro eine Modellrechnung
durchgeführt. Nach den Zählergebnissen aus dem November 2014 ist von einer
Schwerlastverkehrsbelastung von 7 % auszugehen. Die Modellrechnung
prognostiziert eine Belastung von 60 dBA. In reinen Wohngebieten (WR), wie es
das Baugebiet Geesterding ist, ist eine maximale Lärmbelästigung von 50 dBA
zulässig. Eine Beschränkung auf 50 km/h würde nach Modellrechnung eine Verringerung
der Lärmbelästigung um 2,6 dBA ergeben.
Eine solche
Lärmminderung ist deutlich wahrnehmbar und daher sollte die Verringerung der
zulässigen Geschwindigkeit weiter betrieben werden.
Nach Auskunft von
Ausschussvorsitzendem Fröhlich wird der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Messung
auf seine Kosten vornehmen.
Eine weitere
Möglichkeit wird durch die Verschiebung des Ortsschildes gesehen. Dieses würde
aber zusätzliche Kosten für die Stadt Hitzacker für die Pflege der Grünanlagen
und Rad- und Fußweg, den Winterdienst usw. bringen.
Beschlussempfehlung:
Der Landkreis wird
aufgefordert ein notwendiges Lärmgutachten zu erstellen und die verkehrsbehördliche
Anordnung nach dem vorliegenden Antrag zu erteilen.
1 stimmig