Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Sh. Punkt 2 des beigefügten Antrages des Rh Fröhlich

 

Erläuterung zum derzeitigen Sachstand:

Mit Schreiben vom 29.01.2014 wurde beim Landkreis Lüchow-Dannenberg der Antrag gestellt, den Bereich zwischen der  Bahnunterführung und der Ortseingangstafel komplett mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h zu versehen. Im April wurde telefonisch der Sachstand erfragt, es wurde erklärt dass aufgrund von Krankheit des zuständigen Sachbearbeiters der Vorgang nicht weiter bearbeitet werden konnte. Eine weitere telefonische Nachfrage im Oktober ergab,  dass sich der Vorgang in der Bearbeitung befinden würde. Zur Unterstützung des Vorganges wurde im November eine Geschwindigkeitsmessung und Zählung der Fahrzeugbewegungen in beide Fahrtrichtungen vorgenommen. Die Daten wurden Anfang des Jahres 2015 dem Landkreis zu weiteren Verwendung zugesandt. 

Ein am 19.02.2015 durchgeführtes Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Landkreises ergab, dass nach Anhörung der Polizei und des Straßenbaulastträgers die notwendigen Voraussetzungen zur Reduzierung des Bereiches auf 50 km/h nicht gegeben sind. Eine Notwendigkeit könnte nur über ein Lärmgutachten nachgewiesen werden, hierzu sind entsprechende Lärmmessungen durchzuführen. Es ist zu entscheiden ob Lärmmessungen durchgeführt werden sollen und ein entsprechendes Lärmgutachten in Auftrag gegeben werden soll. 

Ausschussvorsitzender Fröhlich trägt vor. Auf einer Strecke von ca. 600 m gibt es 4 verschiedene Geschwindigkeitsbeschränkungen und zwar 50, 70, 100 und 50 km/h.

Eine Lärmmessung ist für die Stadt nur kostenpflichtig möglich. Ein Lärmgutachten würde ca. 3.000,- bis 5.000,- € kosten. Geld, das bei der Stadt nicht vorhanden ist.

Man hat daher mit einem Planungsbüro  eine Modellrechnung durchgeführt. Nach den Zählergebnissen aus dem November 2014 ist von einer Schwerlastverkehrsbelastung von 7 % auszugehen. Die Modellrechnung prognostiziert eine Belastung von 60 dBA. In reinen Wohngebieten (WR), wie es das Baugebiet Geesterding ist, ist eine maximale Lärmbelästigung von 50 dBA zulässig. Eine Beschränkung auf 50 km/h würde nach Modellrechnung eine Verringerung der Lärmbelästigung um 2,6 dBA ergeben.

Eine solche Lärmminderung ist deutlich wahrnehmbar und daher sollte die Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit weiter betrieben werden.

Nach Auskunft von Ausschussvorsitzendem Fröhlich wird der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Messung auf seine Kosten vornehmen.

Eine weitere Möglichkeit wird durch die Verschiebung des Ortsschildes gesehen. Dieses würde aber zusätzliche Kosten für die Stadt Hitzacker für die Pflege der Grünanlagen und Rad- und Fußweg, den Winterdienst usw. bringen. 

 


Beschlussempfehlung:

Der Landkreis wird aufgefordert ein notwendiges Lärmgutachten zu erstellen und die verkehrsbehördliche Anordnung nach dem vorliegenden Antrag zu erteilen.

 

1 stimmig