Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Es liegt der Antrag von Herrn Dr. med. Jörg Schwarzkopf, Lüneburger Straße 17 B, 29456 Hitzacker (Elbe) vor, die städtische Wegefläche Flur 12, Flurstück 75/24, der Gemarkung Hitzacker, als Gemeindestraße öffentlich zu widmen und entsprechend auszubauen. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt. Des Weiteren ist der Vorlage ein Lageplan mit Einzeichnung des betroffenen Bereiches  als Anlage II beigefügt.

 

Aus Sicht der Verwaltung besteht keine Notwenigkeit, die städtische Wegefläche öffentlich zu widmen. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahren für die Errichtung der neu gebauten Arztpraxis im rückwärtigen Bereich des Grundstückes Lüneburger Straße 17, wurde die Erschließung des Grundstückes per Baulast auf dem Grundstück Gemarkung Hitzacker, Flur 12, Flurstück 69/3, gesichert.

 

Im Sommer 2014 wurde von Herrn Boldt, dem Eigentümer des Flurstückes 69/9 (Lüneburger Straße 17), ein Antrag zur Erweiterung des eingeschränkten Halteverbotes in Richtung Lüneburger Straße 19 gestellt. Begründet war der Antrag  damit, das aufgrund von parkenden Fahrzeugen die Sicht für die das Grundstück verlassenden Fahrzeuge stark beeinträchtigt sei. Diesem Antrag wurde mit verkehrsbehördlicher Anordnung vom 16.12.2014 entsprochen. Die Maßnahme ist Anfang Februar 2015 umgesetzt worden. 

 

Um den Weg als Gemeindestraße öffentlich widmen zu können, ist dieser entsprechend baulich herzurichten. Es sind umfangreiche topografische Maßnahmen durchzuführen (z.B. Geländeabtragungen) und der komplette Neubau einer Straße auf einer Länge von ca. 55 m. Da der vorhandene Wegekörper lediglich eine Breite von 3,70 m besitzt, ist eine maximale Fahrbahnbreite von 3,10 m ausbaubar. Dies hat zur Konsequenz, dass auf diesem Abschnitt kein Begegnungsverkehr stattfinden könnte. Eine Kostenschätzung des zuständigen Technikers der Verwaltung hat ergeben, das Kosten in Höhe von

39.000,- € entstehen würden.

 

Im Falle des Ausbaues auf dieser Länge wären die gesamten Baukosten durch die Stadt Hitzacker (Elbe) zu tragen, da nur für vollständig ausgebaute Straßenflächen Erschließungsbeiträge erhoben werden können, bezogen auf den Teil der Straße, welcher sich im Innenbereich gem. § 34 Niedersächsischer Bauordnung, befindet. Um die Straße Erschließungsbeitragsfähig auszubauen, müsste sie auf einer Länge von ca. 70 m ausgebaut werden. Dann könnten 90 % der entstehenden Baukosten auf die angrenzenden Grundstückseigentümer umgelegt werden. Die Baukosten würden dann 44.000,- € betragen.

 

Da das Grundstück von Herrn Dr. Schwarzkopf über eine Baulast erschlossen ist und auch die bestandenen Sichtprobleme beim Verlassen des Grundstückes durch die Veränderung des eingeschränkten Halteverbotsbereiches behoben wurden, besteht aus Sicht der Verwaltung keine Veranlassung den Weg zu widmen und auszubauen.

 

Mittel stehen derzeit für den Ausbau nicht zur Verfügung. Selbst ein erforderlicher Eigenanteil in geringerer Höhe könnte nicht finanziert werden.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck ergänzt die Vorlage dahingehend, dass die Wegefläche eigentlich an einer anderen Stelle liegt. Diese ist in der Natur allerdings wesentlich steiler und hanglagiger. Rm Michael Schulz spricht die Veräußerung des Weges an. Über den Weg werden weitere Grundstücke erschlossen. Die ständige Erreichbarkeit der Grundstücke und des Mühlenbaches (zur Pflege) muss gewährleistet sein. Die Verwaltung wird mit der Prüfung von Verkaufsmöglichkeiten beauftragt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Widmung und Ausbau der städtischen Wegeparzelle Gemarkung Hitzacker, Flur 12, Flurstück 75/24 wird abgelehnt.

 

1 stimmig abgelehnt.