Zum Göhrder Weg existiert ein Ratsbeschluss, dass dieser nicht zu sperren ist. Die Firma Reemtsma hat nunmehr nachgefragt, ob sie dort Hinweisschilder mit der Aufschrift „Benutzung auf eigene Gefahr“ aufstellen darf. Laut Auskunft der Verwaltung kann das gerne erfolgen, ihrer Pflicht könnten sie sich dadurch jedoch nicht entziehen.