Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

 

Her Hesebeck erläutert: Die 8 Anlieger der Straße wurden im Oktober 2014 zu Vorausleistungen in Gesamthöhe von ca. 35.000 € herangezogen. Die Schlussabrechnung wird nach derzeitigem Stand etwa gleich hoch, evtl. auch geringfügig niedriger ausfallen.

Um die gesonderte Abrechnung der Anlagenteile Entwässerung, Beleuchtung, Parkflächen zu ermöglichen, ist für sie eine Ratsentscheidung gemäß § 4 der städtischen Ausbaubeitragssatzung über die Aufwandsspaltung zu treffen.

 

Ohne weitere Beratung fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

Die Aufwandsermittlung und Beitragserhebung der Ausbaumaßnahme „Am Ostbahnhof“ wird für die Anlagenteile Oberflächenentwässerung, Beleuchtungsanlage und Parkflächen (Längsparkstreifen) im Wege der Aufwandsspaltung durchgeführt.