Sitzung: 05.03.2015 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: 2/0010/2015
Der Jahresabschluss
2011 wurde am 11.11.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 14.11.2014
erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) können, auf den Berichtszeitraum
bezogen, als ausreichend bezeichnet werden. Positiv ist anzumerken, dass im
Gegensatz zur Haushaltsplanung ein Überschuss erzielt wurde. Der Umfang der
Liquiditätskredite nahm hingegen zu.Der Jahresabschluss entspricht den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden eingehalten,
der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Ohne weitere
Beratung fasst der Rat folgenden
Beschluss:
a) Der
Jahresabschluss 2011 wird beschlossen.
b) Dem
Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2011 gemäß § 129 NKomVG Entlastung
erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 43.551,12 Euro wird
der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss
des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 3.734,75 Euro wird der
Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.