Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Im Jahr 2012 ist die Gemeindestraße „Keddiener Weg“ um 50 m verlängert worden. Die Verlängerung ist gemäß dem Niedersächsischen Straßengesetz öffentlich zu widmen. Mit der Widmung wird die Straße für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Der Vorlage ist ein Lageplan mit Einzeichnung der zu widmenden Fläche beigefügt. Der Lageplan ist Bestandteil des Widmungsvorganges. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. Mit dem Tag der Veröffentlichung erlangt sie Rechtskraft.

 

Nach Vortrag fasst der Rat Zernien den

 


Beschluss:

Die nachfolgend aufgeführte und im beigefügten Lageplan eingezeichnete Verkehrsfläche, Gemarkung: Gülden, Flur: 1, Flurstück: 33/1 (teilweise), wird entsprechend ihrer Zweckbestimmung gemäß § 6 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 des Niedersächsischen Straßengesetzes als Gemeindestraße gewidmet. 

 

Das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Zernien wird entsprechend ergänzt.