Sitzung: 24.02.2015 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 30/0074/2015
Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt. Im Jahr 2012 ist die Gemeindestraße „Keddiener Weg“
um 50 m verlängert worden. Die Verlängerung ist gemäß dem Niedersächsischen
Straßengesetz öffentlich zu widmen. Mit der Widmung wird die Straße für den
öffentlichen Verkehr freigegeben. Der Vorlage ist ein Lageplan mit Einzeichnung
der zu widmenden Fläche beigefügt. Der Lageplan ist Bestandteil des
Widmungsvorganges. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. Mit dem Tag
der Veröffentlichung erlangt sie Rechtskraft.
Nach Vortrag fasst
der Rat Zernien den
Beschluss:
Die nachfolgend
aufgeführte und im beigefügten Lageplan eingezeichnete Verkehrsfläche,
Gemarkung: Gülden, Flur: 1, Flurstück: 33/1 (teilweise), wird entsprechend
ihrer Zweckbestimmung gemäß § 6 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 des
Niedersächsischen Straßengesetzes als Gemeindestraße gewidmet.
Das
Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Zernien wird entsprechend ergänzt.