Bgm Stegemann berichtet, dass er Wege benennen sollte, bei denen ein Freischnitt zur Wahrung der Verkehrssicherheitspflicht dringend notwendig ist.

Er hat folgende Wege mitgeteilt:

Weg nach Govelin (Weg bei Familie Karstens), den Pflaumenbaumweg, Tollendorf = sämtliche Sichtdreiecke, den Weg von Tollendorf nach Sarenseck sowie den Mühlenbaumweg.