Sitzung: 17.12.2014 Rat der Gemeinde Göhrde
Frau Marceaux möchte wissen
warum ihr Antrag auf eine „Tempo 30-Zone“ für den Ortseingang Tollendorf geändert
beschlossen und damit quasi abgelehnt wurde. Es wurde beschlossen, das
„Vorsicht Kinder! Freiwillig 30“-Schild am Ortseingang aufzustellen, damit kann
sich Frau Marceaux nicht zufrieden geben, da ihrer Ansicht nach auch keine
sachlichen Argumente gegen die Tempo 30-Zone weder von Seiten der
Samtgemeindeverwaltung noch vom Gemeinderat vorgebracht wurden.
In Pussade ist schon seit
langem eine Tempo 30-Zone eingerichtet, warum also in Tollendorf nicht, so ihre
Frage.
Die Produktion eines
Schilderwaldes lässt Frau Marceaux als Antwort nicht gelten, da hier der Schutz
der Kinder deutlichen Vorrang haben sollte!
Den Poller aufgrund von
Lärmbelästigung abzulehnen erschließt sich für Frau Marceaux ebenfalls nicht,
die Kinder sind aufgrund des Verkehrsaufkommens am Morgen gefährdet, es gibt
keinen Fußgängerweg und die Gemeinde ist für die Verkehrssicherungspflicht
zuständig.
In anderen Orten der
Samtgemeinde z.B. Breese/ Marsch geht es doch auch.
Bgm Stegemann erklärt, dass
die Einrichtung von Tempo 30-Zonen von der Politik nicht gewünscht ist. Auch
ist das Kostenvolumen momentan für die Gemeinde nicht tragbar.
Frau Marceaux möchte die
Kosten nicht mit der Gefährdung der Kinder vergleichen. Sie und auch andere
Eltern sehen die Einrichtung einer Verkehrsberuhigung aufgrund des fehlenden
Bürgersteiges für notwendig an.
Frau Düpow, ebenfalls
Mutter und Nachbarin von Frau Frau Marceaux teilt diese Aussage.
Rh Scherlies kann die
Ängste der Eltern durchaus nachvollziehen, dennoch sieht er die Einrichtung
einer Tempo 30-Zone eher kritisch, eine grundsätzliche Einführung von Tempo 30
in geschlossenen Ortschaften wäre sinnvoll, um die Reaktionszeiten der
Autofahrer zu verbessern und Unfälle mit Kindern zu verhindern.
Stellv. Bgm Jahnke
überlegt, ob nicht ggfs. die Verlegung der Bushaltestelle in Betracht kommt um
die Situation zu entschärfen.
Der Rat der Gemeinde Göhrde
wird sich zu gegebener Zeit erneut mit diesem Sachverhalt beschäftigen, vorerst
wird abgewartet, ob das angebrachte Schild und ggfs. der Tempomesser der
Samtgemeinde Abhilfe schaffen können.