Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat mit Schreiben vom 16.12.2014 entgegen erst anderslautender Aussagen mitgeteilt, dass Kosten für den Einsatz samtgemeindeeigenen Personals - auch wenn es in einem Eigenbetrieb beschäftigt ist - nicht erstattungsfähig sind. Dies gehe aus einer Prüfung durch die Polizeidirektion Lüneburg hervor.

Aus diesem Grunde hat er eine Rechnung des Eigenbetriebs „Kommunale Dienste Elbtalaue“, die infolge des Elbe-Hochwassers 2013 entstanden ist, an die Samtgemeinde als zuständige SOG-Behörde zurückgegeben.

Für Arbeiten, die zwischen dem 03. und 16.06.2013 angefallen sind (Geländerabbau, Mäharbeiten an Durchlässen, Materialtransporte, Verkehrsbeschilderung, Straßenabsperrungen, Toilettentransporte u.a.) sind insgesamt Kosten von 19.604,27 EUR entstanden.

 

Herr Kern erläutert den Sachverhalt. Auf Nachfrage von stellv. SgBgm Zühlke erklärt SgBgm Meyer, dass diese Kosten, wären die Arbeiten von einer Firma durchgeführt worden, sehr wohl ersetzt worden wären. Allerdings ist es an Wochenenden oder zu Abend- und Nachtzeiten im Zuge eines schnellen Handelns und bei Gefahr im Verzug nicht immer möglich auf Firmen zurückzugreifen.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden

 

 


Beschluss:

Einer außerplanmäßigen Auszahlung an den Eigenbetrieb „Kommunale Dienste Elbtalaue“ in Höhe von 19.604,27 Euro wird zugestimmt.