Sitzung: 23.02.2015 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: 40/1230/2014
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat mit Schreiben vom
16.12.2014 entgegen erst anderslautender Aussagen mitgeteilt, dass Kosten für
den Einsatz samtgemeindeeigenen Personals - auch wenn es in einem Eigenbetrieb
beschäftigt ist - nicht erstattungsfähig sind. Dies gehe aus einer Prüfung
durch die Polizeidirektion Lüneburg hervor.
Aus diesem Grunde hat er eine Rechnung des Eigenbetriebs
„Kommunale Dienste Elbtalaue“, die infolge des Elbe-Hochwassers 2013 entstanden
ist, an die Samtgemeinde als zuständige SOG-Behörde zurückgegeben.
Für
Arbeiten, die zwischen dem 03. und 16.06.2013 angefallen sind (Geländerabbau,
Mäharbeiten an Durchlässen, Materialtransporte, Verkehrsbeschilderung,
Straßenabsperrungen, Toilettentransporte u.a.) sind insgesamt Kosten von
19.604,27 EUR entstanden.
Herr
Kern erläutert den Sachverhalt. Auf Nachfrage von stellv. SgBgm Zühlke erklärt
SgBgm Meyer, dass diese Kosten, wären die Arbeiten von einer Firma durchgeführt
worden, sehr wohl ersetzt worden wären. Allerdings ist es an Wochenenden oder
zu Abend- und Nachtzeiten im Zuge eines schnellen Handelns und bei Gefahr im
Verzug nicht immer möglich auf Firmen zurückzugreifen.
Ohne
weitere Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden
Beschluss:
Einer
außerplanmäßigen Auszahlung an den Eigenbetrieb „Kommunale Dienste
Elbtalaue“ in Höhe von 19.604,27 Euro wird zugestimmt.