Sitzung: 24.02.2015 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 22/0072/2015
Herr Maatsch
erläutert den Sachverhalt. Die Kosten für Erschließungsmaßnahmen sind
grundsätzlich nur abrechnungsfähig, wenn sämtliche Anlagenteile der öffentlichen
Straße (gesamte Anlage) auf ganzer Länge ausgebaut werden. Ist eine Straße
nicht mit allen Regelbestandteilen (Fahrbahn Entwässerung, Beleuchtung)
hergestellt worden, so können die hergestellten Anlagenteile nur gesondert
abgerechnet werden, wenn zuvor eine förmliche Kostenspaltung ausgesprochen
worden ist.
Gesondert
abrechnungsfähig ist z.B. der Aufwand für Grunderwerb, Fahrbahn, Beleuchtung,
Entwässerung, Parkflächen, Geh- und Radwege von Anlagen gemäß § 9
Erschließungsbeitragssatzung.
Auf ausdrückliches
Verlangen der dort ansässigen Maschinenbaufirma wurde Ende 2012 die Erneuerung
und Erweiterung der Gewerbeerschließungsstraße im OT Gülden durchgeführt.
Beitragsfähig nach der Erschließungsbeitragssatzung ist nur die erstmalige
Herstellung von Anlagen bzw. Anlagenteilen. Für bereits einmal hergestellte
Anlagenteile können somit Erneuerungskosten nicht als Erschließungsaufwand
abgerechnet werden.
Umlagefähig nach
der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde sind die Fahrbahnverlängerung und
die Fahrbahnentwässerung der Gewerbestraße. Eine Beleuchtungsanlage ist nicht
vorhanden. Wegen der fehlenden Beleuchtungsanlage und der noch nicht
vorgenommenen straßenrechtlichen Widmung der Verlängerungsstrecke entspricht die Anlage bislang nicht den
satzungsrechtlichen Herstellungsmerkmalen.
Um die gesonderte
Abrechnung der Anlagenteile Fahrbahn und Entwässerung zu ermöglichen, ist für
sie eine Ratsentscheidung gemäß § 9 der Erschließungsbeitragssatzung über die
Kostenspaltung zu treffen.
Der umlagefähige
Erschließungsaufwand ist im März 2014 bereits mit 45.742,59 € ermittelt worden.
Das Angebot zum Abschluss einer Ablösevereinbarung wurde vom dortigen
Alleinanlieger nicht wahrgenommen. Hier wäre eine flexible Zahlungsweise
möglich gewesen. Ein Gespräch hierüber seitens der Firma Winterhoff wurde nicht
gesucht.
Der Verzicht der
Refinanzierung des Erschließungsaufwandes durch Beiträge würde einen
zusätzlichen Finanzierungsbedarf durch Kreditmittel hervorrufen, was nach
Ansicht der Verwaltung einen Verstoß gegen die Grundsätze der
Finanzmittelbeschaffung nach § 111 NKomVG darstellt. Hiernach ist eine
Kreditfinanzierung nur zulässig, wenn die vorrangige Finanzierung über
spezielle Entgelte (u.a. Erschließungsbeiträge) nicht möglich ist oder
wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Über rechtswidrige Beschlüsse der Vertretung
hat der Hauptverwaltungsbeamte unverzüglich einen Bericht an die
Kommunalaufsichtsbehörde zu erstatten.
Rh U. Beutler
erkundigt sich nach dem Beschluss, der im Mai letzten Jahres zu dieser
Angelegenheit gefasst wurde.
Bgm Schulz erklärt,
dass interne Beratungen zwischen ihm und der Verwaltung stattgefunden haben.
Stellv. Bgm A.
Beutler geht kurz auf die ursprüngliche Planung ein. Seinerzeit wurde mit den
Geschäftsführern der Firma Winterhoff in einem Gespräch ein Beitrag in Höhe von
35.000,-- € für den Bau der Zufahrtstraße vereinbart. Jetzt werden andere
Voraussetzungen zugrunde gelegt, die eine Zahlung von rd. 45.800 € erforderlich
machen. Hier müsse die Gemeinde unter Umständen bei der Versicherung einen
Eigenschaden geltend machen, da sie durch die Abweichung vom vereinbarten
Betrag sonst unglaubwürdig erscheint.
Bgm Schulz weist
darauf hin, dass seinerzeit eine falsche Entscheidung seitens der Gemeinde
getroffen wurde; ob der Kommunale Schadenausgleich hier in Anspruch genommen
werden kann ist fraglich.
Rh U. Beutler
beantragt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Herr Maatsch weist
nochmals ausdrücklich darauf hin, dass der errechnete Erschließungsbeitrag
nicht verhandelbar ist. Der steht aufgrund der gesetzlichen Vorgaben fest.
Die
Zahlungsmodalitäten sind durch Schließung von Ablöseverträgen verhandelbar.
Nach kurzer
Diskussion fasst der Rat Zernien gemäß Antrag von Rh U. Beutler den
Beschluss:
Der Rat Zernien beschließt die Vertagung des Tagesordnungspunktes. Es soll zunächst ein Gespräch zwischen der Firma Winterhoff und dem Bürgermeister der Gemeinde Zernien und der Verwaltung stattfinden.