Sitzung: 19.02.2015 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0067/2015
Um die ehemalige
Hirtenkate des Realverbandes Wulfsahl baulich nutzen zu können, ist eine der
Voraussetzungen, dass das Grundstück der Hirtenkate im straßenrechtlichen Sinn
erschlossen ist. Hierzu ist es notwendig die Zuwegung, nach dem
Niedersächsischen Straßengesetz,
öffentlich zu widmen. Der Vorlage ist ein Lageplan mit der Einzeichnung
der zu widmenden Fläche beigefügt. Der Lageplan ist Bestandteil des
Widmungsvorganges. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. Mit dem Tag
der Veröffentlichung erlangt die Widmung Rechtskraft.
Nach kurzer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die nachfolgend
aufgeführten und in dem der Vorlage beigefügten Lageplan eingezeichneten
Verkehrsflächen, Gemarkung Quickborn, Flur 21, Flurstücke 13/2 und 215/8, werden entsprechend ihrer Zweckbestimmung
gem. § 6 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 des Niedersächsischen
Straßengesetzes als Gemeindeverbindungstraße
gewidmet.
Das
Straßenbestandsverzeichnis der Samtgemeinde Elbtalaue wird entsprechend
ergänzt.