Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Um die ehemalige Hirtenkate des Realverbandes Wulfsahl baulich nutzen zu können, ist eine der Voraussetzungen, dass das Grundstück der Hirtenkate im straßenrechtlichen Sinn erschlossen ist. Hierzu ist es notwendig die Zuwegung, nach dem Niedersächsischen Straßengesetz,  öffentlich zu widmen. Der Vorlage ist ein Lageplan mit der Einzeichnung der zu widmenden Fläche beigefügt. Der Lageplan ist Bestandteil des Widmungsvorganges. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. Mit dem Tag der Veröffentlichung erlangt die Widmung Rechtskraft.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Die nachfolgend aufgeführten und in dem der Vorlage beigefügten Lageplan eingezeichneten Verkehrsflächen, Gemarkung Quickborn, Flur 21, Flurstücke 13/2 und 215/8,  werden entsprechend ihrer Zweckbestimmung gem. § 6 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 des Niedersächsischen Straßengesetzes als  Gemeindeverbindungstraße gewidmet.

 

Das Straßenbestandsverzeichnis der Samtgemeinde Elbtalaue wird entsprechend ergänzt.