Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Sachbearbeiterin Frau Heymann erläutert, dass nach ausgiebiger Vorberatung alle vereinbarten Maßnahmen in den Haushalt 2015 eingearbeitet wurden und das Haushaltssicherungskonzept entsprechend aufgestellt worden ist.

Sie erklärt nochmals einige Details, wie z.Bsp. das innerhalb eines Fachbereiches im Haushalt die sogenannte Deckungsfähigkeit besteht. Das bedeutet, dass Maßnahmen innerhalb eines Fachbereiches im Laufe des Jahres verschoben werden können. Zum Beispiel können Mittel, die für die Unterhaltung der Straßen eingeplant sind auch für den Austausch von energieeffizienten Leuchtmitteln verwendet werden, wenn diese notwendig werden.

Frau Heymann erwähnt ferner, dass folgende Maßnahmen im Haushaltssicherungskonzept festgehalten wurden:

  • Anhebung der Steuersätze
  • Reduzierung von Investitionen
  • Privatisierung Spielkreis (Umwandlung)
  • Reduzierung von freiwilligen Leistungen
  • Veräußerung von Grundstücken

 

Stellv. Bgm Hintzmann fragt nach, ob in der Zwischenzeit ein Geldeingang des Brückenbesitzers eingegangen ist. Dieses wird seitens der Verwaltung verneint.

Er erinnert an den Beschluss des Gemeinderates, den Beitritt zum Verein ALMA an diese Bedingung zu knüpfen.

 

Weiterhin erklärt stellv. Bgm Hintzmann, dass er dem Haushalt 2015 nicht zustimmen wird. Grund hierfür sind seines Erachtens fehlerhafte Abschreibungen, die in nicht unerheblichem Maße zu den Fehlbeträgen beitragen. Der seinerzeit erstellte Anlagespiegel sei seiner Meinung nach nicht richtig aufgestellt.

Sachbearbeiterin Heymann stellt richtig, dass die Abschreibungen korrekt widergegeben werden. Sie erwähnt, dass sie Herrn Hintzmann mehrfach angeboten hat, in die Verwaltung zu kommen um vor Ort einzelne Positionen betreffend der Abschreibungen zu klären.

 

Rh Buttnop bittet Herrn Hintzmann, das Angebot der Verwaltung anzunehmen und für die Gemeinde diese Prüfung vornehmen zu lassen.

Dieser Bitte schließen sich auch andere Ratsmitglieder an.

 

Nach Meinung von stellv. Bgm Hintzmann sollte in das Haushaltssicherungskonzept zusätzlich mit aufgenommen werden, dass die Gemeinde zumindest über eine Gebührenerhöhung bei den Spielkreisgebühren nachdenkt und diese eventuell im laufenden Haushaltsjahr umsetzen wird.

Aus Sicht des Rates spricht nichts dagegen, diese geplante Maßnahme in das Haushaltssicherungskonzept mit einfließen zu lassen.

 

Desweiteren stellt stellv.Bgm Hintzmann den Antrag, in den Haushaltsplan wieder die Zahlung von Zuschüssen an die Feuerwehren in Höhe von 80 € pro Feuerwehr aufzunehmen.

 

Rf Brounlee lehnt die erneute Aufnahme ab. In diversen Vorberatungen ist entschieden worden aus Kostengründen diese Zuschüsse einzukürzen bzw. zu streichen. Die Feuerwehren und auch die Sportvereine sind hierüber bereits informiert.

Dieser Meinung schließen sich auch weitere Ratsmitglieder an.

 

Bgm Deegen lässt über den Antrag abstimmen.

 

Beschluss:

Im Haushalt 2015 der Gemeinde Langendorf werden Zuschüsse für die Feuerwehren in Höhe von je 80 € veranschlagt.

 

Mehrheitlich abgelehnt

1 Ja        8 Nein

 

Somit ist der Antrag von stellv. Bgm Hintzmann abgelehnt.

 

Nach weiterer Diskussion und Beantwortung von Nachfragen fasst der Rat folgenden

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2015, das Haushaltssicherungskonzept 2015 und das Investitionsprogramm 2014 bis 2018.