Sitzung: 19.02.2015 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2
Vorlage: 20/0062/2015
Sachbearbeiterin
Frau Heymann erläutert, dass nach ausgiebiger Vorberatung alle vereinbarten Maßnahmen
in den Haushalt 2015 eingearbeitet wurden und das Haushaltssicherungskonzept
entsprechend aufgestellt worden ist.
Sie erklärt
nochmals einige Details, wie z.Bsp. das innerhalb eines Fachbereiches im
Haushalt die sogenannte Deckungsfähigkeit besteht. Das bedeutet, dass Maßnahmen
innerhalb eines Fachbereiches im Laufe des Jahres verschoben werden können. Zum
Beispiel können Mittel, die für die Unterhaltung der Straßen eingeplant sind
auch für den Austausch von energieeffizienten Leuchtmitteln verwendet werden,
wenn diese notwendig werden.
Frau Heymann
erwähnt ferner, dass folgende Maßnahmen im Haushaltssicherungskonzept
festgehalten wurden:
- Anhebung
der Steuersätze
- Reduzierung
von Investitionen
- Privatisierung
Spielkreis (Umwandlung)
- Reduzierung
von freiwilligen Leistungen
- Veräußerung
von Grundstücken
Stellv. Bgm
Hintzmann fragt nach, ob in der Zwischenzeit ein Geldeingang des
Brückenbesitzers eingegangen ist. Dieses wird seitens der Verwaltung verneint.
Er erinnert an den
Beschluss des Gemeinderates, den Beitritt zum Verein ALMA an diese Bedingung zu
knüpfen.
Weiterhin erklärt
stellv. Bgm Hintzmann, dass er dem Haushalt 2015 nicht zustimmen wird. Grund
hierfür sind seines Erachtens fehlerhafte Abschreibungen, die in nicht unerheblichem
Maße zu den Fehlbeträgen beitragen. Der seinerzeit erstellte Anlagespiegel sei
seiner Meinung nach nicht richtig aufgestellt.
Sachbearbeiterin
Heymann stellt richtig, dass die Abschreibungen korrekt widergegeben werden.
Sie erwähnt, dass sie Herrn Hintzmann mehrfach angeboten hat, in die Verwaltung
zu kommen um vor Ort einzelne Positionen betreffend der Abschreibungen zu
klären.
Rh Buttnop bittet
Herrn Hintzmann, das Angebot der Verwaltung anzunehmen und für die Gemeinde
diese Prüfung vornehmen zu lassen.
Dieser Bitte
schließen sich auch andere Ratsmitglieder an.
Nach Meinung von
stellv. Bgm Hintzmann sollte in das Haushaltssicherungskonzept zusätzlich mit
aufgenommen werden, dass die Gemeinde zumindest über eine Gebührenerhöhung bei
den Spielkreisgebühren nachdenkt und diese eventuell im laufenden Haushaltsjahr
umsetzen wird.
Aus Sicht des Rates
spricht nichts dagegen, diese geplante Maßnahme in das
Haushaltssicherungskonzept mit einfließen zu lassen.
Desweiteren stellt
stellv.Bgm Hintzmann den Antrag, in den Haushaltsplan wieder die Zahlung von
Zuschüssen an die Feuerwehren in Höhe von 80 € pro Feuerwehr aufzunehmen.
Rf Brounlee lehnt
die erneute Aufnahme ab. In diversen Vorberatungen ist entschieden worden aus
Kostengründen diese Zuschüsse einzukürzen bzw. zu streichen. Die Feuerwehren
und auch die Sportvereine sind hierüber bereits informiert.
Dieser Meinung
schließen sich auch weitere Ratsmitglieder an.
Bgm Deegen lässt
über den Antrag abstimmen.
Beschluss:
Im Haushalt 2015
der Gemeinde Langendorf werden Zuschüsse für die Feuerwehren in Höhe von je 80
€ veranschlagt.
Mehrheitlich
abgelehnt
1 Ja 8 Nein
Somit ist der
Antrag von stellv. Bgm Hintzmann abgelehnt.
Nach weiterer
Diskussion und Beantwortung von Nachfragen fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt
die Haushaltssatzung 2015, das Haushaltssicherungskonzept 2015 und das
Investitionsprogramm 2014 bis 2018.