Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Fachdienstleiterin Scharf erläutert dem Rat, dass aufgrund der defizitären Lage des Haushaltes der Gemeinde auch über eine mögliche Änderung des Spielkreiskonzeptes nachgedacht werden muss. Um weitere Einnahmen zu erzielen, kann zunächst auch eine Anhebung der Gebührensätze in Betracht gezogen werden. Eine Anhebung der Gebühren um 10 €/monatlich würde sich mit ca. 2.000 € Mehreinnahmen im Haushalt der Gemeinde wiederspiegeln. Dennoch bleibt der Betrieb des Spielkreises für die Gemeinde defizitär.

Ein zweiter Schritt wäre, zu einer anderen Form der Betreuung zu wechseln. Anfragen von Eltern zeigen, dass andere Betreuungszeiten benötigt werden und erwünscht sind.

 

Zu diesem Thema macht auch Frau Köhler, Kita-Fachberaterin des Landkreises einige Aussagen. Aus der Bedarfsplanung seitens des Landkreises geht hervor, dass viele Kinder von Familien aus Langendorf und Umgebung in Einrichtungen in und um Dannenberg gebracht werden, da diese andere Betreuungszeiten anbieten.

Auf Nachfrage von Rh Buttnop erläutert Frau Köhler, dass es sich hier um ca. 5-10 Familien aus dem Bereich der Gemeinde Langendorf handelt.

Frau Köhler erläutert weiterhin, dass die Möglichkeit einer Umwandlung in eine Kindertagesstätte bzw. in einen Kindergarten für Langendorf durchaus gegeben ist. Das vorhandene Gebäude bietet die Kapazitäten und auch das vorhandene Personal wäre geeignet, eine solche Einrichtung zu betreiben.

Frau Köhler macht deutlich, dass bei einer Umwandlung der Betreuungsform die Trägerschaft hierzu ausgeschrieben werden muss. Das bedeutet, dass sich auch die gemeinde als kommunaler Träger einer solchen Einrichtung hierfür bewerben muss. Die Entscheidung zur Übernahme der Trägerschaft obliegt dem Landkreis. Der Vorteil für die Gemeinde läge hierbei beim Vorhandensein eines geeigneten Gebäudes.

 

Rh Buttnop fragt an, wie es sich mit den Beschäftigten verhält, wenn eine Umwandlung stattfindet.

 

Frau Köhler erwähnt hierzu, dass die Einrichtung als Kindergarten durch das vorhandene Personal besetzt werden kann. Voraussetzung für einen Kindergarten ist die Beschäftigung einer Erzieherin. Frau Blanck, die derzeit im Spielkreis beschäftigt ist, besitzt diese Ausbildung.

Wenn die Gemeinde die Trägerschaft übernehmen sollte, kann das Personal „übernommen“ werden, ohne das es einer Kündigung bedarf. Sollte die Einrichtung anderweitig geführt werden, so ist es Verhandlungssache, ob der neue Träger vorhandenes Personal übernimmt.

 

 

Mit Einverständnis des Rates unterbricht Bgm Deegen die Sitzung um 20.00 Uhr, um die Spielkreisbetreuerinnen zu Wort kommen zu lassen.

Diese teilen mit, dass sie sich bereits mit diesem Thema beschäftigt haben. Sie selbst sehen ebenfalls, dass der Bedarf für andere Betreuungszeiten vorhanden ist. Diese können nur durch eine Umwandlung des Konzeptes angeboten werden.

Frau Blanck erwähnt außerdem, dass das derzeitige Personal durchaus bereit ist, seine Arbeitszeiten zu erweitern.

 

Bgm Deegen beendet die Sitzungsunterbrechung um 20.10 Uhr.

 

Frau Köhler macht noch einige Ausführungen zum Betreuungsschlüssel und zur Einrichtung von verschiedenen Gruppen, unter anderem auch für eine Krippengruppe.

 

Unter den gegebenen Umständen ist der Rat sich darüber einig, eine Umwandlung der Betreuungsform vorzunehmen.

Nach Aussage von Frau Köhler und Frau Scharf ist es sinnvoll, diese Umwandlung zu Beginn des Kindergartenjahres 2016, also zum 01.08.2016, vorzunehmen.

In Anbetracht der bevorstehenden Änderungen sollte nach Aussage einiger Ratsmitglieder daher auf eine Gebührenerhöhung zum heutigen Zeitpunkt verzichtet werden.

 

Dennoch soll dieses Thema nochmals auf einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.

 

Nach Aussprache fasst der Rat folgenden

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Langendorf beschließt den Kinderspielkreis zum 01.08.2016 in eine Kindertagesstätte umwandeln zu lassen und beantragt dieses beim Landkreis Lüchow-Dannenberg.