Sitzung: 19.02.2015 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Fachdienstleiterin Scharf
erläutert dem Rat, dass aufgrund der defizitären Lage des Haushaltes der
Gemeinde auch über eine mögliche Änderung des Spielkreiskonzeptes nachgedacht
werden muss. Um weitere Einnahmen zu erzielen, kann zunächst auch eine Anhebung
der Gebührensätze in Betracht gezogen werden. Eine Anhebung der Gebühren um 10
€/monatlich würde sich mit ca. 2.000 € Mehreinnahmen im Haushalt der Gemeinde
wiederspiegeln. Dennoch bleibt der Betrieb des Spielkreises für die Gemeinde
defizitär.
Ein zweiter Schritt wäre,
zu einer anderen Form der Betreuung zu wechseln. Anfragen von Eltern zeigen,
dass andere Betreuungszeiten benötigt werden und erwünscht sind.
Zu diesem Thema macht auch
Frau Köhler, Kita-Fachberaterin des Landkreises einige Aussagen. Aus der
Bedarfsplanung seitens des Landkreises geht hervor, dass viele Kinder von
Familien aus Langendorf und Umgebung in Einrichtungen in und um Dannenberg
gebracht werden, da diese andere Betreuungszeiten anbieten.
Auf Nachfrage von Rh
Buttnop erläutert Frau Köhler, dass es sich hier um ca. 5-10 Familien aus dem
Bereich der Gemeinde Langendorf handelt.
Frau Köhler erläutert
weiterhin, dass die Möglichkeit einer Umwandlung in eine Kindertagesstätte bzw.
in einen Kindergarten für Langendorf durchaus gegeben ist. Das vorhandene
Gebäude bietet die Kapazitäten und auch das vorhandene Personal wäre geeignet,
eine solche Einrichtung zu betreiben.
Frau Köhler macht deutlich,
dass bei einer Umwandlung der Betreuungsform die Trägerschaft hierzu
ausgeschrieben werden muss. Das bedeutet, dass sich auch die gemeinde als
kommunaler Träger einer solchen Einrichtung hierfür bewerben muss. Die Entscheidung
zur Übernahme der Trägerschaft obliegt dem Landkreis. Der Vorteil für die
Gemeinde läge hierbei beim Vorhandensein eines geeigneten Gebäudes.
Rh Buttnop fragt an, wie es
sich mit den Beschäftigten verhält, wenn eine Umwandlung stattfindet.
Frau Köhler erwähnt hierzu,
dass die Einrichtung als Kindergarten durch das vorhandene Personal besetzt
werden kann. Voraussetzung für einen Kindergarten ist die Beschäftigung einer
Erzieherin. Frau Blanck, die derzeit im Spielkreis beschäftigt ist, besitzt diese
Ausbildung.
Wenn die Gemeinde die
Trägerschaft übernehmen sollte, kann das Personal „übernommen“ werden, ohne das
es einer Kündigung bedarf. Sollte die Einrichtung anderweitig geführt werden,
so ist es Verhandlungssache, ob der neue Träger vorhandenes Personal übernimmt.
Mit Einverständnis des
Rates unterbricht Bgm Deegen die Sitzung um 20.00 Uhr, um die
Spielkreisbetreuerinnen zu Wort kommen zu lassen.
Diese teilen mit, dass sie
sich bereits mit diesem Thema beschäftigt haben. Sie selbst sehen ebenfalls,
dass der Bedarf für andere Betreuungszeiten vorhanden ist. Diese können nur
durch eine Umwandlung des Konzeptes angeboten werden.
Frau Blanck erwähnt
außerdem, dass das derzeitige Personal durchaus bereit ist, seine Arbeitszeiten
zu erweitern.
Bgm Deegen beendet die
Sitzungsunterbrechung um 20.10 Uhr.
Frau Köhler macht noch
einige Ausführungen zum Betreuungsschlüssel und zur Einrichtung von
verschiedenen Gruppen, unter anderem auch für eine Krippengruppe.
Unter den gegebenen
Umständen ist der Rat sich darüber einig, eine Umwandlung der Betreuungsform
vorzunehmen.
Nach Aussage von Frau
Köhler und Frau Scharf ist es sinnvoll, diese Umwandlung zu Beginn des
Kindergartenjahres 2016, also zum 01.08.2016, vorzunehmen.
In Anbetracht der
bevorstehenden Änderungen sollte nach Aussage einiger Ratsmitglieder daher auf
eine Gebührenerhöhung zum heutigen Zeitpunkt verzichtet werden.
Dennoch soll dieses Thema
nochmals auf einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.
Nach Aussprache fasst der
Rat folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde Langendorf beschließt den
Kinderspielkreis zum 01.08.2016 in eine Kindertagesstätte umwandeln zu lassen
und beantragt dieses beim Landkreis Lüchow-Dannenberg.