Sitzung: 17.02.2015 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0040/2015
Es liegt der Antrag
des Grundstückseigentümers des Grundstückes Dorfstraße 14 im OT. Tramm der
Stadt Dannenberg (Elbe) vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Es wird beantragt eine vor dem Grundstück stehende Eiche zu entfernen, da diese
angeblich die Zufahrt behindern würde.
Aus der Sicht der
Verwaltung besteht keine Veranlassung die Eiche zu entfernen, die Zufahrt
besitzt eine Breite von 2,60 m. Dieses ist für die Zufahrt zu einem mit einem
Einfamilienhaus bebauten Grundstück ausreichend. Die zwischen der
Grundstücksgrenze und Fahrtkante befindliche Bankette besitzt eine Breite von
4,80 m, welche eine Aufstellmöglichkeit im 90 Grad Winkel zur Fahrbahn sowohl
beim Verlassen als auch beim Anfahren des Grundstückes ermöglicht. Aus
baurechtlicher Sicht ist die vorhandene Breite ausreichend.
AV Siemke erläutert
den Sachverhalt aus seiner Sicht. Er hat eine Ortsbesichtigung durchgeführt und
mit dem Antragsteller gesprochen. Die betreffende Eiche steht in der dortigen
Eichenallee nur ca. 2,60 m bzw. ca. 4,00 m von den benachbarten Eichen entfernt
und somit zu dicht für eine natürliche Entwicklung. Bei Entfernen der Eiche
würde der Alleecharakter erhalten bleiben. Der Antragsteller hat angeboten, als
Ausgleich drei neue Eichen nach den Vorgaben der Stadt pflanzen zu lassen.
Rh Krull hat bei der
Eiche eine Sichelästelung festgestellt, die, auch wegen der dortigen
Bodenverdichtung, in nächster Zeit eine Kronensicherung erforderlich machen
wird. Weil die dortigen Eichen zudem zu dicht stehen spricht er sich dafür aus,
das Angebot anzunehmen und als Neuanpflanzungen 3 x verschulte Eichen mit
Stammumfang 12-14 cm zu wählen.
Nach kurzer Beratung
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Dem Antrag auf
Entfernung der an der Grundstückszufahrt Dorfstraße 14 in Tramm stehenden Eiche
wird zugestimmt.
Als Ersatz sind
drei 3 x verschulte Eichen mit einem Stammumfang von 12-14 cm an einem von der
Stadt festzulegenden Standort zu pflanzen.