Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Es liegt der Antrag des Grundstückseigentümers des Grundstückes Dorfstraße 14 im OT. Tramm der Stadt Dannenberg (Elbe) vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Es wird beantragt eine vor dem Grundstück stehende Eiche zu entfernen, da diese angeblich die Zufahrt behindern würde.

 

Aus der Sicht der Verwaltung besteht keine Veranlassung die Eiche zu entfernen, die Zufahrt besitzt eine Breite von 2,60 m. Dieses ist für die Zufahrt zu einem mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstück ausreichend. Die zwischen der Grundstücksgrenze und Fahrtkante befindliche Bankette besitzt eine Breite von 4,80 m, welche eine Aufstellmöglichkeit im 90 Grad Winkel zur Fahrbahn sowohl beim Verlassen als auch beim Anfahren des Grundstückes ermöglicht. Aus baurechtlicher Sicht ist die vorhandene Breite ausreichend.

 

AV Siemke erläutert den Sachverhalt aus seiner Sicht. Er hat eine Ortsbesichtigung durchgeführt und mit dem Antragsteller gesprochen. Die betreffende Eiche steht in der dortigen Eichenallee nur ca. 2,60 m bzw. ca. 4,00 m von den benachbarten Eichen entfernt und somit zu dicht für eine natürliche Entwicklung. Bei Entfernen der Eiche würde der Alleecharakter erhalten bleiben. Der Antragsteller hat angeboten, als Ausgleich drei neue Eichen nach den Vorgaben der Stadt pflanzen zu lassen.

 

Rh Krull hat bei der Eiche eine Sichelästelung festgestellt, die, auch wegen der dortigen Bodenverdichtung, in nächster Zeit eine Kronensicherung erforderlich machen wird. Weil die dortigen Eichen zudem zu dicht stehen spricht er sich dafür aus, das Angebot anzunehmen und als Neuanpflanzungen 3 x verschulte Eichen mit Stammumfang 12-14 cm zu wählen.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Dem Antrag auf Entfernung der an der Grundstückszufahrt Dorfstraße 14 in Tramm stehenden Eiche wird zugestimmt.

Als Ersatz sind drei 3 x verschulte Eichen mit einem Stammumfang von 12-14 cm an einem von der Stadt festzulegenden Standort zu pflanzen.