Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Herr Siems-Wedhorn erläutert den Sachverhalt. Der Haushalt der Gemeinde Karwitz stellt sich aufgrund von Gewerbesteuereinbrüchen im vergangenen Jahr sehr prekär dar. Hierbei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von ca. 400.000 €, der der Gemeinde fehlt. Da die Kreis- und Samtgemeindeumlage für den Zeitraum vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014 berechnet wird und die Gemeinde sich zu diesem Zeitpunkt finanziell noch gut dargestellt hat ist für das Jahr 2015 ein Defizit in Höhe von 83.500 € einzuplanen. Das Gesamtdefizit beträgt nach Abzug der Rücklage und den fehlenden Gewerbesteuererträgen ca. 360.000 €. Angesichts dieser dramatischen Entwicklung wird der Gemeinde eine Steuererhöhung vorgeschlagen, auch um handlungsfähig zu bleiben. Die Haushaltssatzung sieht eine Erhöhung der Grundsteuer A und B von 350 v.H. auf 400 v.H. vor. Die Steuer in der Gemeinde Karwitz ist seit 10 Jahren nicht mehr erhöht worden. Sie beträgt für den Bürger durchschnittlich 18 € jährlich.

Für den Haushalt 2015 sind Erträge in Höhe von 598.700 eingeplant. Dem stehen Aufwendungen in Höhe von 682.700 € gegenüber. Fast 90 % der Erträge fließen über die Umlage gleich wieder ab. Für die Unterhaltung sind 33.700 € eingeplant. Für den Spielkreis sind Aufwendungen in Höhe von 13.400 € eingeplant, die dann 2016 allerdings wegfallen, da der Spielkreis im Sommer dann nicht weitergeführt wird.

Im investiven Bereich wurden 4.500 € eingeplant. Dies ist allerdings ein sogenannter Vorsorgeansatz, falls irgendetwas zu ersetzen ist.

Bgm Harms spricht die Erhöhung der Entgelte für die private Benutzung der ehem. Schule in Karwitz an. Für Veranstaltungen am Tage werden zukünftig  50,-- €  und für Veranstaltungen am Abend 80 € erhoben. Diese Entgelterhöhung wird noch zusätzlich in das Haushaltssicherungskonzept aufgenommen.

 

Nach Aussprache fasst der Rat Karwitz den 

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2015 sowie das Investitionsprogramm 2014 – 2018.