Sitzung: 15.12.2014 Rat der Gemeinde Zernien
Zum Bebauungsplan
„Biogasanlage“ berichtet Bgm Schulz, dass laut Aussage des Rechtsanwaltes des
Klägers Fehler beim Normenkontrollverfahren festgestellt wurden. Der
Bebauungsplan soll nicht richtig aufgestellt sein und das Verfahren müsste
wiederholt werden. Dies wird dann das
Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht entscheiden. Ein weiterer Bericht
hierzu erfolgt in der nächsten Ratssitzung.
Rf Mahnke erkundigt sich
nach den entstandenen Kosten.
Bgm Schulz erläutert, dass
erst festgestellt werden muss, wo der Fehler liegt und ob dann die Gemeinde,
die Samtgemeinde oder die NLG die Kosten übernehmen muss.
Stellv. Bgm A. Beutler
bemerkt, dass hier der Kommunale Schadenausgleich zum Tragen kommen könnte.
Bgm Schulz ergänzt, dass
die Betreiber der Biogasanlage dennoch ihr Projekt fortführen können. Selbst
eine Erweiterung wäre möglich.
Wenn die Angelegenheit vor
Gericht kommt, ist frühestens im 2. Halbjahr 2015 damit zu rechnen.