Zum Bebauungsplan „Biogasanlage“ berichtet Bgm Schulz, dass laut Aussage des Rechtsanwaltes des Klägers Fehler beim Normenkontrollverfahren festgestellt wurden. Der Bebauungsplan soll nicht richtig aufgestellt sein und das Verfahren müsste wiederholt  werden. Dies wird dann das Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht entscheiden. Ein weiterer Bericht hierzu erfolgt in der nächsten Ratssitzung.

Rf Mahnke erkundigt sich nach den entstandenen Kosten.

Bgm Schulz erläutert, dass erst festgestellt werden muss, wo der Fehler liegt und ob dann die Gemeinde, die Samtgemeinde oder die NLG die Kosten übernehmen muss.

Stellv. Bgm A. Beutler bemerkt, dass hier der Kommunale Schadenausgleich zum Tragen kommen könnte.

Bgm Schulz ergänzt, dass die Betreiber der Biogasanlage dennoch ihr Projekt fortführen können. Selbst eine Erweiterung wäre möglich.

Wenn die Angelegenheit vor Gericht kommt, ist frühestens im 2. Halbjahr 2015 damit zu rechnen.