Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 26.05.2014 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Reiterstadion“ aufzuheben.

Die Aufhebung wurde aufgrund eines Antrages von dem Eigentümer des Grundstücks „Waldstraße 8“ beschlossen.

 

In dem Änderungsverfahren wurden die Behörden und die Träger öffentlicher Belange in der ersten Beteiligungsrunde gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 15.09.2014 aufgefordert ihre Stellungnahmen zu der Planung abzugeben.

In der Zeit vom 04.11.2014 bis einschließlich 04.12.2014 hat der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans „Am Reiterstadion“ mit der Begründung öffentlich ausgelegen.

Die Behörden und die Träger öffentlicher Belange wurden in der zweiten Beteiligungsrunde gem. § 4 Abs. 2 BauGB am 28.10.2014 erneut aufgefordert ihre Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

Darüberhinaus hat am 03.11.2014 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen in der ersten Beteiligungsrunde sind in der Vorlage (30/1118/2014) aufgeführt und in dieser abzuwägen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden von Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben.

In der zweiten Beteiligungsrunde gem. § 4 Abs.2 BauGB haben sich alle relevanten Behörden zu der Planung gemeldet, es wurden allerdings keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

Die Frist zu Abgabe einer Stellungnahme läuft bis zum 04.12.2014 um 24:00 Uhr; sofern bis zum Ende dieser Frist noch Stellungnahmen eingehen, werden diese umgehend dem Verwaltungsausschuss zur Vorberatung vorgelegt.

 

Um den Satzungsbeschluss zeitlich nicht weiter hinauszuzögern ist eine Vorberatung des Bauausschusses am letzten Tag der Frist aus Sicht der Verwaltung vertretbar. 

 

Da keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Bürgern eingegangen sind, ist das Verfahren soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB erfolgen kann.

 


Beschlussvorschlag:

Die Aufhebung des Bebauungsplans "Am Reiterstadion" wird als Satzung beschlossen.

Gleichzeitig wird die Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans beschlossen.