Sitzung: 04.12.2014 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Sachverhalt:
Der Rat
der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 26.05.2014 beschlossen,
den Bebauungsplan „Am Reiterstadion“ aufzuheben.
Die
Aufhebung wurde aufgrund eines Antrages von dem Eigentümer des Grundstücks
„Waldstraße 8“ beschlossen.
In dem
Änderungsverfahren wurden die Behörden und die Träger öffentlicher Belange in
der ersten Beteiligungsrunde gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 15.09.2014 aufgefordert
ihre Stellungnahmen zu der Planung abzugeben.
In der
Zeit vom 04.11.2014 bis einschließlich 04.12.2014 hat der Entwurf der Aufhebung
des Bebauungsplans „Am Reiterstadion“ mit der Begründung öffentlich ausgelegen.
Die
Behörden und die Träger öffentlicher Belange wurden in der zweiten
Beteiligungsrunde gem. § 4 Abs. 2 BauGB am 28.10.2014 erneut aufgefordert ihre
Stellungnahme zu der Planung abzugeben.
Darüberhinaus
hat am 03.11.2014 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden.
Die
abgegebenen Stellungnahmen in der ersten Beteiligungsrunde sind in der Vorlage
(30/1118/2014) aufgeführt und in dieser abzuwägen.
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit wurden von Bürgern keine Stellungnahmen
abgegeben.
In der
zweiten Beteiligungsrunde gem. § 4 Abs.2 BauGB haben sich alle relevanten
Behörden zu der Planung gemeldet, es wurden allerdings keine
abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
Die
Frist zu Abgabe einer Stellungnahme läuft bis zum 04.12.2014 um 24:00 Uhr;
sofern bis zum Ende dieser Frist noch Stellungnahmen eingehen, werden diese
umgehend dem Verwaltungsausschuss zur Vorberatung vorgelegt.
Um den
Satzungsbeschluss zeitlich nicht weiter hinauszuzögern ist eine Vorberatung des
Bauausschusses am letzten Tag der Frist aus Sicht der Verwaltung
vertretbar.
Da
keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher
Belange und Bürgern eingegangen sind, ist das Verfahren soweit abgeschlossen,
dass der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB erfolgen kann.
Beschlussvorschlag:
Die
Aufhebung des Bebauungsplans "Am Reiterstadion" wird als Satzung
beschlossen.
Gleichzeitig
wird die Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans beschlossen.