Sitzung: 18.11.2014 Rat der Gemeinde Zernien
Bgm Schulz berichtet, dass
in dieser Angelegenheit die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes weiterhin
angezweifelt wird und ein Klageverfahren am Laufen ist. Nach einem vorliegenden
Schreiben der Rechtsanwälte der Gemeinde Blume, Wiemann und Kiesewetter,
Lüneburg, kann es zu einer Neuaufstellung des Bebauungsplanes für die
Biogasanlage an dem derzeitigen Standort kommen. Hierbei geht es um einen
Normenkontrollantrag des Klägers. Dazu nehmen die Anwälte der Gemeinde wie
folgt Stellung: „Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist damit zu rechnen, dass der
Bebauungsplan auf den Normenkontrollantrag des Klägers hin durch das
Niedersächsische Oberverwaltungsgericht aufgehoben wird. Wir hatten erörtert,
dass es vor diesem Hintergrund Sinn machen könnte, das Bauleitverfahren ab der
Öffentlichkeitsbeteiligung erneut durchzuführen.“ Hierzu ist ein Termin mit den
Betreibern der Biogasanlage, der Gemeinde und der Samtgemeinde abzustimmen.