Bgm Schulz berichtet, dass in dieser Angelegenheit die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes weiterhin angezweifelt wird und ein Klageverfahren am Laufen ist. Nach einem vorliegenden Schreiben der Rechtsanwälte der Gemeinde Blume, Wiemann und Kiesewetter, Lüneburg, kann es zu einer Neuaufstellung des Bebauungsplanes für die Biogasanlage an dem derzeitigen Standort kommen. Hierbei geht es um einen Normenkontrollantrag des Klägers. Dazu nehmen die Anwälte der Gemeinde wie folgt Stellung: „Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist damit zu rechnen, dass der Bebauungsplan auf den Normenkontrollantrag des Klägers hin durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht aufgehoben wird. Wir hatten erörtert, dass es vor diesem Hintergrund Sinn machen könnte, das Bauleitverfahren ab der Öffentlichkeitsbeteiligung erneut durchzuführen.“ Hierzu ist ein Termin mit den Betreibern der Biogasanlage, der Gemeinde und der Samtgemeinde abzustimmen.