Bgm Schulz berichtet, dass in Bezug auf den Hochwasserschadensantrag sich die N-Bank per Zwischenbescheid gemeldet hat. Da es sich hier um zehn Maßnahmen verschiedenster Art handelt und das Land Niedersachsen aber sieben Richtlinien erlassen hat, muss seitens der Verwaltung nachgearbeitet werden in dem die einzelnen Maßnahmen den entsprechenden Richtlinien zuzuordnen sind.