Sitzung: 06.11.2014 Rat der Gemeinde Göhrde
Rf Molter fragt an, wer den
Freischnitt der Straßenränder in Auftrag gegeben hat. Dieses ist ihrer Ansicht
nach eine freiwillige Leistung und andere Maßnahmen wären ihrer Ansicht nach
bedeutend wichtiger gewesen.
Bgm Stegemann erläutert,
dass das Freischneiden zur Verkehrssicherungspflicht gehört und er dieses
beauftragt hat. Dafür ist im laufenden Verwaltungshaushalt ein gewisses Budget
vorhanden und er erledigt dies in seinen laufenden Verwaltungsaufgaben.