Rf Molter fragt an, wer den Freischnitt der Straßenränder in Auftrag gegeben hat. Dieses ist ihrer Ansicht nach eine freiwillige Leistung und andere Maßnahmen wären ihrer Ansicht nach bedeutend wichtiger gewesen.

 

Bgm Stegemann erläutert, dass das Freischneiden zur Verkehrssicherungspflicht gehört und er dieses beauftragt hat. Dafür ist im laufenden Verwaltungshaushalt ein gewisses Budget vorhanden und er erledigt dies in seinen laufenden Verwaltungsaufgaben.