Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Mit der Samtgemeinde Gartow wurde in 2011 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Personenstandes von der Samtgemeinde Gartow auf die Samtgemeinde Elbtalaue geschlossen. Die Geschäftsführung ist insgesamt auf die Samtgemeinde Elbtalaue übergegangen. Die Samtgemeinde Gartow hat weiterhin Eheschließungen im Trauzimmer in Gartow vorgenommen und Anträge auf Ausfertigung von Urkunden aufgenommen und weitergeleitet. Dafür wurden Personalkosten in Höhe von 15 % einer Vollzeitstelle erstattet.

 

Nun wurde von der Samtgemeinde Gartow darum gebeten, die bestehende Vereinbarung dahingehend zu ändern, dass ab 01.01.2015 die Aufgaben komplett von der Samtgemeinde Elbtalaue gegen Kostenerstattung vorgenommen werden.

 

Der personelle Mehraufwand ab 2015 wurde mit 3 % einer Vollzeitstelle ermittelt. Damit wären von der Samtgemeinde Gartow insgesamt 18 % der Personalkosten einer Vollzeitstelle zu erstatten sein. 

 

Fachbereichsleiterin Ringel erläutert den Sachverhalt.

Ohne Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden

 


Beschluss:

Die 1. Änderung der Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Personenstandes von der Samtgemeinde Gartow auf die Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.