Sitzung: 17.12.2014 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/1084/2014
Bgm Stegemann
erläutert, dass die Eichenallee entlang des „Goveliner Weges“ von einem
massiven Totholzbefall in den Kronen sowie von 14 ganz abgängigen Eichen
betroffen ist. Dies hat bereits zur Folge gehabt, das wegen der Nichteinhaltbarkeit der
Verkehrssicherung der Goveliner Weg komplett für den Fahrzeug- und auch für den
fußläufigen Verkehr gesperrt werden musste. Der Goveliner Weg ist Bestandteil
des Lilienpfades. Er wird alljährlich von vielen Touristen besucht und besitzt
deshalb aus touristischer Sicht einen hohen Stellenwert für die Gemeinde
Göhrde.
Zur Abstimmung der
zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht durchzuführenden notwendigen
Maßnahmen hat am 25.09.2014 eine Ortsbesichtigung stattgefunden. An dieser
haben Frau Ostermann, Untere Naturschutzbehörde des Landkreises
Lüchow-Dannenberg, Herr Jens Indorf, Gärtnermeister, vom Gemeinderat: Herr
Bürgermeister Thomas Stegemann, Rf Brigitte Molter, Rh Christoph Goebel, Rh
Klaus Scherlies und von der Samtgemeindeverwaltung Herr Trapp teilgenommen.
Im Zuge dieser
Besichtigung wurde festgelegt, dass das Totholz in den Kronen an 60 Eichen,
straßenseitig zu entfernen ist. 14
Eichen müssen komplett gefällt werden, da sie abgestorben sind und von Ihnen
somit eine massive Gefahr ausgeht.
Es wurde
vereinbart, Angebote für die durchzuführende Maßnahme „Beseitigung des
Totholzes in den Kronen“ einzuholen. Das anfallende Holz soll an Ort und Stelle
verbleiben und im Rahmen einer Versteigerung verkauft werden.
Das Fällen der
Stämme sollte in Eigenregie der Gemeinde erfolgen.
Die Firma Klausch
aus Wustrow hat, obwohl es nicht ausdrücklich angefragt war, auch ein Angebot
für das Fällen der Stämme abgegeben. Dieses Angebot ist so günstig, dass das
Fällen in Eigenregie unter der Hinzuziehung notwendiger technischer Geräte
(Schlepper mit Seil) nicht zu den angebotenen Kosten durchgeführt werden
könnte.
Der Auftrag sollte
somit an Firma Klausch vergeben werden.
Es wurden die
Firmen Indorf aus Dömitz, Klausch aus Wustrow und Krull aus Penkefitz
angefragt. Die Firmen haben nachfolgend aufgeführte Angebote abgegeben:
- Angebot der Firma Indorf vom 25.09.2014 über
brutto 10.710,00 € nur für das Entfernen des Totholzes
- Angebot der Firma Klausch vom 14.10.2014
über brutto 4.998,00 € für das Entfernen des Totholzes und über brutto 499,80 €
für das Fällen der abgestorbenen Stämme
Gesamt = 5.497,80 €
- Angebot der Firma Krull vom 21.10.2014 über
brutto 8.212,19 € nur für das Entfernen des Totholzes
Rh Scherlies
wundert sich sehr über die Abweichungen in den Angeboten und möchte wissen, ob
alle Angebote nach den gleichen DIN-Vorschriften abgegeben wurden und alle
Firmen vor Ort gewesen sind.
Bgm Stegemann
erklärt, dass die Angebote alle auf der gleichen Anfragegrundlage abgegeben
wurden, ob alle Firmen sich vor Ort ein Bild gemacht haben, kann er nicht
sagen.
Weiter erläutert
er, dass die Eigentumsfrage der Eichen nun geklärt ist, dass sich Herr
Wehmhühner dennoch einmal von seinem Rechtsanwalt beraten lassen möchte.
Die Maßnahme kann
jedoch unverzüglich durchgeführt werden, um die Verkehrssicherungspflicht zu
erfüllen.
Der BUND möchte
gern 3-4 der toten Eichen stehenlassen als Quartier für Käfer, Vögel etc. Das
Freischneiden dieser Tothölzer würde dann durch den BUND finanziert werden.
Am 08. Oder
09.01.2015 ist ein Vororttermin mit dem BUND und der Firma Klausch geplant,
dort werden die genauen Einzelheiten der Maßnahme besprochen, wer Interesse
hat, kann sich gern bei Bgm Stegemann melden und zum Termin dazukommen.
Stellv. Bgm
Klappstein beantragt die Abstimmung.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Auftrag zum Entfernen des Totholzes in
den Kronen wird an den günstigsten Anbieter, Firma Klausch zum Angebotspreis
von 4.998,00 € vergeben
b) Der Auftrag zum Fällen der 14 abgängigen
Eichen wird zum Angebotspreis von 499,80 € an Firma Klausch vergeben
c) Das anfallende Holz wird in Form einer
Versteigerung an Ort und Stelle verkauft.