Sitzung: 08.12.2014 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 14/1189/2014
Sachverhalt:
Der
Betreuungsbedarf der Eltern und Erziehungsberechtigten hat sich in den
vergangenen Jahren massiv verändert. Der zeitliche Umfang beschränkt sich nicht
mehr auf 4 – 5 Stunden am Vormittag und Eltern benötigen in der Regel einen
Betreuungsplatz mit Ablauf des Anspruches auf Elterngeld.
Die gesetzlichen
Vorgaben lassen i.d.R. eine Betreuung im Kinderspielkreis erst mit vollendetem
3. Geburtstag des Kindes zu, zudem mit maximal 5 Stunden Betreuung am
Vormittag.
Diese
Einschränkungen machen einen Spielkreisbetrieb für viele Eltern und
Erziehungsberechtigte unattraktiv, da der tatsächliche Betreuungsbedarf nicht
erfüllt werden kann. Aus diesem Grund kommt es seit einigen Jahren zu
rückgehenden Anmeldezahlen, obwohl die pädagogische Arbeit gut ist und viele
Eltern eine kleine Einrichtung für ihre Kinder wünschen.
Zur Zeit werden noch 10 Kinder betreut, ab
Sommer 2015 würden lediglich 5 Kinder in den Spielkreis gehen, davon nur ein
Kind aus der Gemeinde Karwitz.
Bereits zu Beginn
des Jahres 2014 wurden Gespräche mit der Leiterin, dem Bürgermeister sowie
Landkreis und Samtgemeinde geführt, hinsichtlich der Zukunft der Einrichtung.
Die Mitarbeiterinnen
des Spielkreises stehen beide kurz vor dem Renteneintritt (2017/18), sodass
längstens ein Betrieb bis zum Kindergartenjahr 2016/2017 vorgesehen war.
Die
Weiterbeschäftigung bis zu diesem Zeitpunkt wäre auch Wunsch der
Mitarbeiterinnen gewesen, seitens der Leiterin wurde allerdings deutlich
gemacht, dass sie es aus pädagogischer Sicht nicht sinnvoll findet, wenn die
Kinderzahl deutlich unter 10 Kinder fällt. Diesem Argument hat sich auch die
KiTa-Fachberaterin des Landkreises angeschlossen, die gleichzeitig die
besonders gute Arbeit in der Einrichtung lobte.
Es wurde
beschlossen, die weitere Entwicklung der Anmeldungen für das nachfolgende
Spielkreisjahr (2015/2016) abzuwarten und zeitnah zu handeln.
Aufgrund der
schlechten Prognose für das Spielkreisjahr 2015/2016 erscheint ein weiterer
Betrieb des Kinderspielkreises sowohl aus pädagogischer als auch aus
finanzieller Sicht nicht sinnvoll.
Die
Mitarbeiterinnen wurden in einem Gespräch mit dem Rat bereits informiert. Eine
Kündigung der Arbeitsverträge zum 31.07.2015 ist erforderlich.
Den Eltern und
Erziehungsberechtigten, deren Kinder im Sommer nicht in die Schule wechseln,
wird die Einstellung des Betriebes nach dem Beschluss des Rates schriftlich
mitgeteilt, damit sie zeitnah eine geeignete Kindertagesstätte suchen können.
Die Vereinbarung
mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue zur
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen wird zum 31.07.2015 gekündigt.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der
Kinderspielkreisbetrieb wird zum Ende des Kindergartenjahres 2014/2015
eingestellt; die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der
Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Karwitz zur Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen wird zum 31.07.2015 gekündigt.
Rf Schulz verliest den Änderungsantrag von
Rh Schaper-Biemann:
Der
Kinderspielkreisbetrieb wird zum Ende des Kindergartenjahres 2014/15
ausgesetzt.
Nur
erforderlichenfalls wird die Vereinbarung zwischen dem Landkreis
Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Karwitz zur
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gekündigt.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die notwendigen Daten zu erheben, um schriftlich darzustellen, in
welcher Form und unter welchen Voraussetzungen ab 2016/17 eine Kinderbetreuung
– auch unter Einbeziehung der unter Dreijährigen – in der Gemeinde Karwitz
wieder aufgenommen werden kann.
Begründung:
Die momentane
Situation – wie im Sachverhalt dargestellt – lässt einen Weiterbetrieb des Kinderspielkreises derzeit
nicht sinnvoll erscheinen.
In der
Vergangenheit gab es schon Zeiten mit geringer Auslastung, die den Betrieb
fraglich erscheinen ließen, aber stets wurden Möglichkeiten der weiteren
Betreuung gefunden. Inzwischen hat sich der Bedarf geändert, so dass das
gegenwärtige Angebot dem nicht mehr entspricht.
Im Sinne der
Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch zur Sicherung des
Fortbestandes der Gemeinde selbst, muss alles Erdenkliche getan werden, um
unsere Orte auch für junge Menschen bzw.
Familien attraktiv zu machen.
Eine
Kinderbetreuung ist hierzu unerlässlich.
Die Kostenstelle
wird weiterhin vorgehalten.
Bgm Harms erklärt
hierzu, dass die Vereinbarung auf jeden Fall zu kündigen ist. Die Worte „Nur
erforderlichenfalls“ müssen gestrichen werden. Des weiteren kommt man in der
Aussprache zu dem Ergebnis, dass das Wort „ausgesetzt“ durch die Worte „ruhend
gestellt“ ersetzt werden.
Weiterhin teilt Rf
Schulz mit, dass eine Einwohnerin aus Karwitz sich bereit erklärt hat, den
Kinderspielkreis ab 2016 zu leiten, wenn dann Bedarf besteht.
Nach kurzer Aussprache fasst der Rat Karwitz den
Beschluss:
Der Kinderspielkreisbetrieb wird zum Ende des Kindergartenjahres 2014/15 ruhend gestellt.
Die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Karwitz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen wird gekündigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Daten zu erheben, um schriftlich darzustellen, in welcher Form und unter welchen Voraussetzungen ab 2016/17 eine Kinderbetreuung – auch unter Einbeziehung der unter Dreijährigen – in der Gemeinde Karwitz wieder aufgenommen werden kann.