Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Der Betreuungsbedarf der Eltern und Erziehungsberechtigten hat sich in den vergangenen Jahren massiv verändert. Der zeitliche Umfang beschränkt sich nicht mehr auf 4 – 5 Stunden am Vormittag und Eltern benötigen in der Regel einen Betreuungsplatz mit Ablauf des Anspruches auf Elterngeld.

Die gesetzlichen Vorgaben lassen i.d.R. eine Betreuung im Kinderspielkreis erst mit vollendetem 3. Geburtstag des Kindes zu, zudem mit maximal 5 Stunden Betreuung am Vormittag.

 

Diese Einschränkungen machen einen Spielkreisbetrieb für viele Eltern und Erziehungsberechtigte unattraktiv, da der tatsächliche Betreuungsbedarf nicht erfüllt werden kann. Aus diesem Grund kommt es seit einigen Jahren zu rückgehenden Anmeldezahlen, obwohl die pädagogische Arbeit gut ist und viele Eltern eine kleine Einrichtung für ihre Kinder wünschen.

 Zur Zeit werden noch 10 Kinder betreut, ab Sommer 2015 würden lediglich 5 Kinder in den Spielkreis gehen, davon nur ein Kind aus der Gemeinde Karwitz.

 

Bereits zu Beginn des Jahres 2014 wurden Gespräche mit der Leiterin, dem Bürgermeister sowie Landkreis und Samtgemeinde geführt, hinsichtlich der Zukunft der Einrichtung.

Die Mitarbeiterinnen des Spielkreises stehen beide kurz vor dem Renteneintritt (2017/18), sodass längstens ein Betrieb bis zum Kindergartenjahr 2016/2017 vorgesehen war.

Die Weiterbeschäftigung bis zu diesem Zeitpunkt wäre auch Wunsch der Mitarbeiterinnen gewesen, seitens der Leiterin wurde allerdings deutlich gemacht, dass sie es aus pädagogischer Sicht nicht sinnvoll findet, wenn die Kinderzahl deutlich unter 10 Kinder fällt. Diesem Argument hat sich auch die KiTa-Fachberaterin des Landkreises angeschlossen, die gleichzeitig die besonders gute Arbeit in der Einrichtung lobte.

Es wurde beschlossen, die weitere Entwicklung der Anmeldungen für das nachfolgende Spielkreisjahr (2015/2016) abzuwarten und zeitnah zu handeln.

 

Aufgrund der schlechten Prognose für das Spielkreisjahr 2015/2016 erscheint ein weiterer Betrieb des Kinderspielkreises sowohl aus pädagogischer als auch aus finanzieller Sicht nicht sinnvoll.

 

Die Mitarbeiterinnen wurden in einem Gespräch mit dem Rat bereits informiert. Eine Kündigung der Arbeitsverträge zum 31.07.2015 ist erforderlich.

 

Den Eltern und Erziehungsberechtigten, deren Kinder im Sommer nicht in die Schule wechseln, wird die Einstellung des Betriebes nach dem Beschluss des Rates schriftlich mitgeteilt, damit sie zeitnah eine geeignete Kindertagesstätte suchen können.

 

Die Vereinbarung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen wird zum 31.07.2015 gekündigt.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Kinderspielkreisbetrieb wird zum Ende des Kindergartenjahres 2014/2015 eingestellt; die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Karwitz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen wird zum 31.07.2015 gekündigt.

 

Rf Schulz verliest den Änderungsantrag von Rh Schaper-Biemann:

 

Der Kinderspielkreisbetrieb wird zum Ende des Kindergartenjahres 2014/15 ausgesetzt.

Nur erforderlichenfalls wird die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Karwitz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gekündigt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Daten zu erheben, um schriftlich darzustellen, in welcher Form und unter welchen Voraussetzungen ab 2016/17 eine Kinderbetreuung – auch unter Einbeziehung der unter Dreijährigen – in der Gemeinde Karwitz wieder aufgenommen werden kann.

 

Begründung:

Die momentane Situation – wie im Sachverhalt dargestellt – lässt einen  Weiterbetrieb des Kinderspielkreises derzeit nicht sinnvoll erscheinen.

In der Vergangenheit gab es schon Zeiten mit geringer Auslastung, die den Betrieb fraglich erscheinen ließen, aber stets wurden Möglichkeiten der weiteren Betreuung gefunden. Inzwischen hat sich der Bedarf geändert, so dass das gegenwärtige Angebot dem nicht mehr entspricht.

Im Sinne der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch zur Sicherung des Fortbestandes der Gemeinde selbst, muss alles Erdenkliche getan werden, um unsere  Orte auch für junge Menschen bzw. Familien attraktiv zu machen.

Eine Kinderbetreuung ist hierzu unerlässlich.

Die Kostenstelle wird weiterhin vorgehalten.

 

Bgm Harms erklärt hierzu, dass die Vereinbarung auf jeden Fall zu kündigen ist. Die Worte „Nur erforderlichenfalls“ müssen gestrichen werden. Des weiteren kommt man in der Aussprache zu dem Ergebnis, dass das Wort „ausgesetzt“ durch die Worte „ruhend gestellt“ ersetzt werden.

 

Weiterhin teilt Rf Schulz mit, dass eine Einwohnerin aus Karwitz sich bereit erklärt hat, den Kinderspielkreis ab 2016 zu leiten, wenn dann Bedarf besteht.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat Karwitz den   


Beschluss:

Der Kinderspielkreisbetrieb wird zum Ende des Kindergartenjahres 2014/15 ruhend gestellt.

Die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Karwitz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen wird gekündigt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Daten zu erheben, um schriftlich darzustellen, in welcher Form und unter welchen Voraussetzungen ab 2016/17 eine Kinderbetreuung – auch unter Einbeziehung der unter Dreijährigen – in der Gemeinde Karwitz wieder aufgenommen werden kann.