Sitzung: 11.12.2014 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Herr Peters nimmt noch
einmal Bezug auf die Änderung des Bebauungsplanes in Soven. Er erklärt, dass
ihm als Eigentümer des nicht genutzten Grundstückes Bestandsschutz für die
landwirtschaftliche Nutzung zugesagt wurde, den er nun im Beschluss nicht
wiederfindet.
Herr Hesebeck erläutert,
dass, solange das Grundstück landwirtschaftlich genutzt würde es auch als
Nutzfläche betrachtet würde. Der Bebauungsplan definiert das Grundstück als
Baugrundstück, d.h. er erlaubt eine Bebauung, schreibt diese aber nicht vor.
Herr Peters bittet darum,
dies schriftlich bestätigt zu bekommen.
Herr Heebeck betont noch
einmal, dass es sich um ein Planungsrecht handelt, das als Angebot zu verstehen
ist, nicht als Pflicht. Die vorgeschriebenen Kompensationsmaßnahmen auf den
bebauten Grundstücken dagegen müssen umgesetzt werden.
Stv. Bgm Schwidder bittet
darum, diesem Ansinnen wenn möglich zu folgen, und die entsprechenden
Vorschriften zu übermitteln, um mögliche Unsicherheiten und Vorbehalte
auszuräumen.
Herr Hesebeck sagt zu, dies zu tun, sofern die rechtliche Grundlage dies
zulässt.