Herr Peters nimmt noch einmal Bezug auf die Änderung des Bebauungsplanes in Soven. Er erklärt, dass ihm als Eigentümer des nicht genutzten Grundstückes Bestandsschutz für die landwirtschaftliche Nutzung zugesagt wurde, den er nun im Beschluss nicht wiederfindet.

Herr Hesebeck erläutert, dass, solange das Grundstück landwirtschaftlich genutzt würde es auch als Nutzfläche betrachtet würde. Der Bebauungsplan definiert das Grundstück als Baugrundstück, d.h. er erlaubt eine Bebauung, schreibt diese aber nicht vor.

Herr Peters bittet darum, dies schriftlich bestätigt zu bekommen.

Herr Heebeck betont noch einmal, dass es sich um ein Planungsrecht handelt, das als Angebot zu verstehen ist, nicht als Pflicht. Die vorgeschriebenen Kompensationsmaßnahmen auf den bebauten Grundstücken dagegen müssen umgesetzt werden.

Stv. Bgm Schwidder bittet darum, diesem Ansinnen wenn möglich zu folgen, und die entsprechenden Vorschriften zu übermitteln, um mögliche Unsicherheiten und Vorbehalte auszuräumen.
Herr Hesebeck sagt zu, dies zu tun, sofern die rechtliche Grundlage dies zulässt.