Sitzung: 11.12.2014 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: 30/1173/2014
Herr
Hesebeck erläutert den Sachverhalt:
In der
Ratssitzung vom 09.10.2014 wurde die 10. Änderung des Bebauungsplans Breeser
Weg beschlossen.
Der
Änderungsbeschluss umfasst folgende Punkte:
a) Das Verfahren zur 10. Änderung des Bebauungsplans „Breeser Weg“
wird eingeleitet.
b) Die Bepflanzung auf den Grundstücken Süssmilch und Volksbank soll
nach Möglichkeit gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgen.
Eine gleichwertige Bepflanzung an anderer Stelle auf den Grundstücken kann
zugelassen werden, wenn die optimale Nutzung der Gewerbegrundstücke dieses
erfordert.
c) Es wird ein Flächenpool eingerichtet. Für Gewerbegrundstücke bis
5.000 qm Größe wird es freigestellt, ob die Bepflanzung auf dem
Gewerbegrundstück angelegt wird oder gleichwertig und kostenpflichtig über den
Flächenpool.
d) Die Anpflanzungen auf Gewerbegrundstücken über 5.000 qm Größe
erfolgen grundsätzlich gemäß den Bebauungsplanfestsetzungen auf den
Grundstücken. Kompensationsflächen die über 10% der Grundstücksgröße
hinausgehen können ausnahmsweise außerhalb und kostenpflichtig im Flächenpool
zugelassen werden, wenn die optimale Nutzung des Grundstücks dieses erfordert.
e) Die Planungskosten für die Bebauungsplanänderung werden von der
Stadt Dannenberg getragen.
Für die
externen Kompensationsmaßnahmen (Flächenpool) sind Ausgleichsflächen von der
Stadt Dannenberg (Elbe) vorzuhalten. Eine potentielle Ausgleichsfläche liegt südlich
des Campingplatzes
in
Dannenberg (siehe Lageplan).
Diese
Fläche ist im Bebauungsplan "Erholungszentrum I" als Fläche für die
Landwirtschaft festgesetzt. Aufgrund der Größe hat diese für die Landwirtschaft
eine geringere wirtschaftliche Bedeutung als alternative Ackerflächen der Stadt
Dannenberg.
Um dort Kompensationsmaßnahmen durchführen zu
können, bzw. den Flächenpool für Ausgleichmaßnahmen des Bebauungsplans „Breeser
Weg“ anlegen zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplans „Erholungszentrum
I“ notwendig.
Die Änderung wird analog zu dem
Änderungsverfahren des Bebauungsplans Breeser Weg durchgeführt.
Der Rat
fasst ohne weitere Beratung folgenden
Beschluss:
Das
Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Erholungszentrum I“ wird
eingeleitet.
Das Verfahren wird analog zu dem 10. Änderungsverfahren des Bebauungsplans „Breeser Weg“ durchgeführt.