Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt:

In der Ratssitzung vom 09.10.2014 wurde die 10. Änderung des Bebauungsplans Breeser Weg beschlossen.

Der Änderungsbeschluss umfasst folgende Punkte:

 

a)    Das Verfahren zur 10. Änderung des Bebauungsplans „Breeser Weg“ wird eingeleitet.

b)    Die Bepflanzung auf den Grundstücken Süssmilch und Volksbank soll nach Möglichkeit gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgen.
Eine gleichwertige Bepflanzung an anderer Stelle auf den Grundstücken kann zugelassen werden, wenn die optimale Nutzung der Gewerbegrundstücke dieses erfordert.

c)    Es wird ein Flächenpool eingerichtet. Für Gewerbegrundstücke bis 5.000 qm Größe wird es freigestellt, ob die Bepflanzung auf dem Gewerbegrundstück angelegt wird oder gleichwertig und kostenpflichtig über den Flächenpool.

d)    Die Anpflanzungen auf Gewerbegrundstücken über 5.000 qm Größe erfolgen grundsätzlich gemäß den Bebauungsplanfestsetzungen auf den Grundstücken. Kompensationsflächen die über 10% der Grundstücksgröße hinausgehen können ausnahmsweise außerhalb und kostenpflichtig im Flächenpool zugelassen werden, wenn die optimale Nutzung des Grundstücks dieses erfordert.

e)    Die Planungskosten für die Bebauungsplanänderung werden von der Stadt Dannenberg getragen.

 

Für die externen Kompensationsmaßnahmen (Flächenpool) sind Ausgleichsflächen von der Stadt Dannenberg (Elbe) vorzuhalten. Eine potentielle Ausgleichsfläche liegt südlich des Campingplatzes

in Dannenberg (siehe Lageplan).

Diese Fläche ist im Bebauungsplan "Erholungszentrum I" als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. Aufgrund der Größe hat diese für die Landwirtschaft eine geringere wirtschaftliche Bedeutung als alternative Ackerflächen der Stadt Dannenberg.

 Um dort Kompensationsmaßnahmen durchführen zu können, bzw. den Flächenpool für Ausgleichmaßnahmen des Bebauungsplans „Breeser Weg“ anlegen zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplans „Erholungszentrum I“ notwendig.

Die Änderung wird analog zu dem Änderungsverfahren des Bebauungsplans Breeser Weg durchgeführt.

 

Der Rat fasst ohne weitere Beratung folgenden

 


Beschluss:

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Erholungszentrum I“ wird eingeleitet.

Das Verfahren wird analog zu dem 10. Änderungsverfahren des Bebauungsplans „Breeser Weg“ durchgeführt.