Sitzung: 11.12.2014 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: 30/1157/2014
Herr
Hesebeck erläutert den Sachverhalt. Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in
seiner Sitzung am 29.07.2014 beschlossen, dass Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans "An den großen
Hofwiesen" einzuleiten.
Durch die Änderung wird die nachträgliche Legitimierung eines Haupt- und eines
Nebengebäudes erreicht. Der Antrag wurde von einem Eigentümer gestellt, der die
festgeschriebenen Baugrenzen überschritten hat.
Das
Änderungsverfahren wurde in einem vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
durchgeführt. In der Beteiligungsrunde wurden von der LGLN Regionaldirektion
Lüneburg und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg Stellungnahmen abgegeben, welche
durch den Rat abzuwägen und zu beschließen sind.
Der
Landkreis wird als Gewährsträger fungieren, die in der Stellungnahme
geforderten Maßnahmen umzusetzen.
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes, gem. § 3 Abs. 2 BauGB,
wurden von Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben.
Nach
Abwägung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist das Verfahren soweit
abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB erfolgen kann.
Der Rat
fasst folgenden
Beschluss
a) Die Stellungnahmen der Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß dem aufgeführten
Vorschlag abgewogen und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan "An den großen
Hofwiesen" - 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.