Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt. Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 29.07.2014 beschlossen, dass Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans "An den großen Hofwiesen" einzuleiten. Durch die Änderung wird die nachträgliche Legitimierung eines Haupt- und eines Nebengebäudes erreicht. Der Antrag wurde von einem Eigentümer gestellt, der die festgeschriebenen Baugrenzen überschritten hat.

Das Änderungsverfahren wurde in einem vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. In der Beteiligungsrunde wurden von der LGLN Regionaldirektion Lüneburg und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg Stellungnahmen abgegeben, welche durch den Rat abzuwägen und zu beschließen sind.

Der Landkreis wird als Gewährsträger fungieren, die in der Stellungnahme geforderten Maßnahmen umzusetzen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes, gem. § 3 Abs. 2 BauGB, wurden von Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben.

Nach Abwägung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist das Verfahren soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB erfolgen kann.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Beschluss

a)      Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß dem aufgeführten Vorschlag abgewogen und beschlossen.

 

b)      Der Bebauungsplan "An den großen Hofwiesen" - 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift wird als Satzung beschlossen.

Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.