Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

 

Herr Kern führt aus: Der Jahresabschluss 2010 wurde am 22.07.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 29.09.2014 erstellt Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

Ohne weitere Beratung fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

a) Der Jahresabschluss 2010 wird beschlossen.

b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2010 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 308.887,60 Euro wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 27.166,31 Euro wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.