Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1

StDir Meyer erläutert, dass der Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) 2008 den Beschluss einer Ratsvorschrift zur Annahme von unentgeltlichen Leistungen und deren weiteren Behandlung im Rat mit der Begründung, dass eine derartige Vorschrift für im Rat ehrenamtlich Tätige nicht erforderlich ist, abgelehnt. Die Ratsvorschrift dient dem Schutz der Ratsmitglieder vor Straftaten und deren Konsequenzen und als Hilfestellung, um notwendige Maßnahmen zur Korruptionsprävention und –bekämpfung zu treffen. Es wird daher empfohlen, die Ratsvorschrift zu beschließen.

Stv. Bgm Schwidder fügt an, dass es keinen konkreten Anlass gibt, diese Vorschrift jetzt zu beschließen, er aber die eindeutige Festlegung begrüßt, um damit der öffentlichen Erwartung klarer Regelungen gerecht zu werden.

 

Ohne weitere Beratung fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

Die Ratsvorschrift zur Annahme von unentgeltlichen Leistungen wird beschlossen