Sitzung: 11.12.2014 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: 11/1102/2014
Stdir Meyer
erläutert die Notwendigkeit dieser Änderung aufgrund eines Fehlers in der
Mustersatzung.
Die Änderung
lautet:
2. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Dannenberg (Elbe)
Aufgrund der §§ 10,
11, 12 und 99 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom
17.12.2010 (Nds. GVBl. S 576) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der
Stadt Dannenberg (Elbe) in seiner Sitzung am 11.12.2014 folgende 2. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) beschlossen:
I.
Satzungsänderung:
- § 7 Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Die Erledigung der Anregungen und
Beschwerden wird dem Verwaltungsausschuss übertragen, sofern für die
Angelegenheiten nicht der Rat gemäß § 58 Abs. 1 und 2 NKomVG
ausschließlich zuständig ist.
II.
Inkrafttreten:
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ohne
weitere Beratung fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Die 2. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) wird beschlossen