Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Stdir Meyer erläutert die Notwendigkeit dieser Änderung aufgrund eines Fehlers in der Mustersatzung.

Die Änderung lautet:

 

2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Dannenberg (Elbe)

 

Aufgrund der §§ 10, 11, 12 und 99 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S 576) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) in seiner Sitzung am 11.12.2014 folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) beschlossen:

 

I.                    Satzungsänderung:

  1. § 7 Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Die Erledigung der Anregungen und Beschwerden wird dem Verwaltungsausschuss übertragen, sofern für die Angelegenheiten nicht der Rat gemäß § 58 Abs. 1 und 2 NKomVG ausschließlich zuständig ist.

 

II.                  Inkrafttreten:

Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Ohne weitere Beratung fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) wird beschlossen