Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Bgm Deegen erläutert, dass zu TOP 5 „Beratung über mögliche Einsparpotentiale im Haushaltsplan 2015 und der mittelfristigen Finanzplanung 2016 – 2018“ auf Seite 3 zur zweiten Anmerkung der Verwaltung der nachfolgende Text zu streichen ist:

„Grundsätzlich ist dabei jedoch zu bedenken, dass die gemeindlichen Kinderspielkreise im Gegensatz zu den Kindergärten geringere Vorgaben in Bezug auf Bildungsaufträge haben. Hier steht lediglich der Betreuungsauftrag im Vordergrund. So ist in den Kinderspielkreisen beispielsweise eine fachliche Ausbildung zur Erzieherin nicht notwendig. Dementsprechend wäre fraglich, ob eine weitere Gebührenausweitung im Verhältnis zu den Gebühren der Kindergärten steht, die neben dem Betreuungsauftrag auch noch einen Bildungsauftrag erfüllen (vgl. aktuelle Kinderspielkreisgebührensatzung der Gemeinde Langendorf). Zudem sind Spielkreis ein auslaufendes Modell, da seit Jahren kein weiteres Personal zur Spielkreisleiterin bzw. Spielkreisbetreuerin ausgebildet wird. Des weiteren können zukünftig die Sonderöffnungszeiten in Langendorf entfallen, sofern nicht mindestens 5 Kinder angemeldet sind, was Personalkosten einsparen würde.“

 

Stellv. Bgm Hinzmann bemängelt grundsätzlich, dass die „Anmerkungen der Verwaltung“ nicht in die Niederschrift gehören.

 

Nach kurzer Diskussion wird die öffentliche Niederschrift Nr. IX/19 des Rates Langendorf vom 10.11.2014 mit der vorstehenden Änderung zu TOP 5 einstimmig genehmigt.