Bgm Deegen erläutert, dass
zu TOP 5 „Beratung über mögliche Einsparpotentiale im Haushaltsplan 2015 und
der mittelfristigen Finanzplanung 2016 – 2018“ auf Seite 3 zur zweiten
Anmerkung der Verwaltung der nachfolgende Text zu streichen ist:
„Grundsätzlich ist dabei jedoch zu bedenken, dass die
gemeindlichen Kinderspielkreise im Gegensatz zu den Kindergärten geringere
Vorgaben in Bezug auf Bildungsaufträge haben. Hier steht lediglich der
Betreuungsauftrag im Vordergrund. So ist in den Kinderspielkreisen
beispielsweise eine fachliche Ausbildung zur Erzieherin nicht notwendig.
Dementsprechend wäre fraglich, ob eine weitere Gebührenausweitung im Verhältnis
zu den Gebühren der Kindergärten steht, die neben dem Betreuungsauftrag auch
noch einen Bildungsauftrag erfüllen (vgl. aktuelle
Kinderspielkreisgebührensatzung der Gemeinde Langendorf). Zudem sind Spielkreis
ein auslaufendes Modell, da seit Jahren kein weiteres Personal zur
Spielkreisleiterin bzw. Spielkreisbetreuerin ausgebildet wird. Des weiteren
können zukünftig die Sonderöffnungszeiten in Langendorf entfallen, sofern nicht
mindestens 5 Kinder angemeldet sind, was Personalkosten einsparen würde.“
Stellv. Bgm Hinzmann
bemängelt grundsätzlich, dass die „Anmerkungen der Verwaltung“ nicht in die
Niederschrift gehören.
Nach kurzer Diskussion wird
die öffentliche Niederschrift Nr. IX/19 des Rates Langendorf vom 10.11.2014 mit
der vorstehenden Änderung zu TOP 5 einstimmig genehmigt.