Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Stellv. StD Kern erläutert, dass der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) in seiner Sitzung am 15.03.2012 die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen hat, da 2011 die Niedersächsische Gemeindeordnung außer Kraft und das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz in Kraft getreten ist.

 

Grundlage für die Änderungssatzung war eine Muster-Hauptsatzung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. In diesem Muster befindet sich ein redaktioneller Fehler, der auch in die Hauptsatzung der Stadt Hitzacker (Elbe) aufgenommen wurde. Um diesen Fehler zu beseitigen ist der Beschluss folgender Änderungssatzung erforderlich:

 

2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hitzacker (Elbe)

 

Aufgrund der §§ 10, 11, 12 und 99 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S 576) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) in seiner Sitzung am 15.12.2014 folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hitzacker (Elbe) beschlossen:

 

I.                    Satzungsänderung:

  1. § 7 Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Die Erledigung der Anregungen und Beschwerden wird dem Verwaltungsausschuss übertragen, sofern für die Angelegenheiten nicht der Rat gemäß § 58 Abs. 1 und 2 NKomVG ausschließlich zuständig ist.

 

II.                  Inkraftreten:

Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Ratsherr Guhl hat den Antrag gestellt § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung zu erweitern. Sollte diesem Antrag stattgegeben werden, ist die Änderungssatzung unter I. Satzungsänderung zu erweitern. Ziffer 1 erhält folgenden Text: § 4 Abs. 3 wird um folgenden Satz 4 erweitert: Über Rechtsgeschäfte von mehr als 1.000 Euro ist der Verwaltungsausschuss zu informieren. Die Änderung zu § 7 wird in Ziffer 2 geregelt.

 

Im Vorwege der Ratssitzung wurde durch den stellv. Bgm Guhl noch ein Antrag auf Ergänzung der Hauptsatzung eingereicht. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.11.2014 hat Stellv. Bgm Guhl seinen gestellten Antrag zurückgenommen.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden  

 


Beschluss:

Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hitzacker (Elbe) wird beschlossen