Sitzung: 15.12.2014 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 11/1101/2014
Stellv. StD Kern
erläutert, dass der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) in seiner Sitzung am
15.03.2012 die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen hat, da
2011 die Niedersächsische Gemeindeordnung außer Kraft und das Niedersächsische
Kommunalverfassungsgesetz in Kraft getreten ist.
Grundlage für die
Änderungssatzung war eine Muster-Hauptsatzung des Niedersächsischen Städte- und
Gemeindebundes. In diesem Muster befindet sich ein redaktioneller Fehler, der
auch in die Hauptsatzung der Stadt Hitzacker (Elbe) aufgenommen wurde. Um
diesen Fehler zu beseitigen ist der Beschluss folgender Änderungssatzung
erforderlich:
2. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Hitzacker (Elbe)
Aufgrund der §§ 10,
11, 12 und 99 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom
17.12.2010 (Nds. GVBl. S 576) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der
Stadt Hitzacker (Elbe) in seiner Sitzung am 15.12.2014 folgende 2. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hitzacker (Elbe) beschlossen:
I.
Satzungsänderung:
- § 7 Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Die Erledigung der Anregungen und
Beschwerden wird dem Verwaltungsausschuss übertragen, sofern für die
Angelegenheiten nicht der Rat gemäß § 58 Abs. 1 und 2 NKomVG
ausschließlich zuständig ist.
II.
Inkraftreten:
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ratsherr Guhl hat den Antrag gestellt § 4 Abs. 3 der
Hauptsatzung zu erweitern. Sollte diesem Antrag stattgegeben werden, ist die
Änderungssatzung unter I. Satzungsänderung zu erweitern. Ziffer 1 erhält
folgenden Text: § 4 Abs. 3 wird um folgenden Satz 4 erweitert: Über
Rechtsgeschäfte von mehr als 1.000 Euro ist der Verwaltungsausschuss zu
informieren. Die Änderung zu § 7 wird in Ziffer 2 geregelt.
Im Vorwege der
Ratssitzung wurde durch den stellv. Bgm Guhl noch ein Antrag auf Ergänzung der
Hauptsatzung eingereicht. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am
17.11.2014 hat Stellv. Bgm Guhl seinen gestellten Antrag zurückgenommen.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Die 2. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hitzacker (Elbe) wird beschlossen