Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 29.07.2014 beschlossen, dass Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans "Schmarsauer Straße" einzuleiten. Aufgrund der Funktionslosigkeit des festgesetzten öffentlichen Wegs, wird dieser aufgehoben. Entlang des Prisserschen Mühlenbachs wird anstatt des Wegs eine private Grünfläche festgesetzt.

 

In dem Änderungsverfahren wurden die Behörden und die Träger öffentlicher Belange in der Beteiligungsrunde gem. § 4 Abs. 2 BauGB am 07.10.2014 aufgefordert ihre Stellungnahmen zu der Planung abzugeben. In der Zeit vom 18.10.2014 bis einschließlich 20.11.2014 hat der Entwurf des Bebauungsplans "Schmarsauer Straße" - 1. Änderung mit der Begründung öffentlich ausgelegen. Das Änderungsverfahren wurde in einem beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

In der o.g. Beteiligungsrunde wurde von der LGLN Regionaldirektion Lüneburg eine Stellungnahme abgegeben, welche durch den Rat abzuwägen und zu beschließen sind.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes, gem. § 3 Abs. 2 BauGB, wurden von Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben.

Nach Abwägung der Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist das Verfahren soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB erfolgen kann.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

a)    Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß dem in der Anlage I zur Vorlage aufgeführten Vorschlag abgewogen und beschlossen.

b)    Der Bebauungsplan "Schmarsauer Straße" - 1. Änderung wird als Satzung beschlossen.

Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.