Sitzung: 27.11.2014 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: 20/1170/2014
Sachbearbeiterin
Frau Heymann erläutert anhand des Haushaltsplanentwurfes die möglichen
Haushaltsveränderungen für das Jahr 2015.
Bgm Beckmann erklärt,
dass die Umlagesätze (Kreis- und Samtgemeindeumlage) für 2015 stabil bleiben.
Zu prüfen wäre seiner Ansicht nach, wie die zusätzliche Haushaltsbelastung in
Höhe von ca. 5.000 € für die Anhebung der Beiträge des Unterhaltungsverbandes
Jeetzel-Seege kompensiert werden können. Wenn es zu Steuererhöhungen kommen
sollte, dann sollte klar gestellt werden, dass es für genau so eine Maßnahme
erfolgt.
Frau Heymann
spricht alle Punkte an, bei denen es zu Änderungen im Haushalt 2015 gegenüber
2014 gekommen ist. Veranschlagte Beträge sind an die aktuellen Ist-Zahlen,
basierend auf das HH-Jahr 2014, angepasst worden.
Nachfragen werden
direkt von ihr beantwortet.
Bei dem Produkt
11180 – Sonstiger Verwaltungsservice – gibt es Klärungsbedarf, welche
Versicherungen hier gemeint sind. Eine Beantwortung in der Niederschrift wird
zugesagt.
Anmerkung der Verwaltung:
In diesem Produkt
werden unter dem Sachkonto „Aufwendungen für Versicherungen“ die Abschläge für
den kommunalen Schadensausgleich und die allgemeine Unfallversicherung der
Gemeinde Gusborn gebucht.
Frau Heymann
berichtet weiterhin, dass das Rechnungsprüfungsamt nochmals deutlich darauf
hingewiesen hat, dass Verfügungsmittel nicht überschritten werden dürfen.
Verfügungsmittel sind feste Größen und fallen nicht in den Deckungskreis mit
rein. Sie bittet um Beachtung.
Für das Produkt
„Kinderspielkreis“ gibt es kaum Veränderungen. Die Entwicklung sieht derzeit
positiv aus. Die Erträge sind auch hier an die IST-Zahlen aus 2014 angepasst
worden.
Frau Heymann macht nochmals
deutlich, dass bei allen freiwilligen Leistungen der Gemeinde zu prüfen ist,
inwieweit diese gekürzt werden könnten. So sind auch Zuschüsse der Gemeinde an
Vereine und Verbände zu überprüfen.
Der Rat ist sich
darüber einig, dass Zuschüsse an Vereine (Sportvereine etc.) nicht gekürzt,
sondern weiterhin gezahlt werden sollen.
Für Investitionen stehen 20.000 € im
Haushalt bereit. Hier ist zu überlegen, ob im Ortsteil Zadrau, wie mal
angedacht, eine Gosse errichtet werden soll oder diese Investitionsmittel
anders verwendet werden sollen.
An Investitionen sind neu aufgenommen
worden die Kosten für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Bereich des
Altenheimes. Dort ist der Gehweg nicht ausreichend beleuchtet. Hier sollte
Abhilfe geschaffen werden.
In Verbindung mit
dem Haushaltsplan und den möglichen Ansätzen für 2015 ruft Bgm Beckmann nochmal
alle Ratsmitglieder auf, Wirtschaftswege zu benennen, die einer Sanierung
bedürfen. So kann hier eine Prioritätenliste erstellt und je nach verfügbaren
Haushaltsmitteln abgearbeitet werden.
Frau Heymann
macht darauf aufmerksam, dass Investitionen die für den Bau bzw. Sanierung von
Wirtschaftswegen getätigt werden sollen, auch über die Erhöhung der Grundsteuer
A refinanziert werden können, wenn keine Eigenmittel vorhanden sind.
Für den
möglichen Umzug des Spielkreises werden auch 2015 Investitionsmittel in Höhe
von 25.000 € eingeplant, die bis zu einer Umsetzung des Konzeptes „angespart“
werden.
Die Ansätze für
die Steuern und Abgaben sind ebenfalls den IST-Zahlen aus 2014 angepasst
worden.
Bgm Beckmann
hinterfragt die verbleibende Laufzeit der derzeit laufenden Kredite. Eine
Beantwortung in der Niederschrift wird zugesagt.
Anmerkung der Verwaltung:
- Das
Darlehen in Höhe von 27.268,16 € bei der Volksbank Clenze-Hitzacker eG hat
eine Zinsfestschreibung bis zum 30.06.2023. Der Bestand wird an diesem
Stichtag bei 11.497,39 € liegen. Aktuell liegt der Bestand bei 25.539,88
€.
- Das Darlehen in Höhe von 116.717,00 € bei
der DG HYP hat eine Zinsfestschreibung bis zum 31.12.2019. Der Bestand
wird an diesem Stichtag bei 39.974,69 € liegen. Aktuell liegt der Bestand
bei 75.654,15 €
Es wird nochmal
klar gestellt, dass für die Investitionen, die im Bereich von Wirtschaftswegen
getätigt werden sollen zunächst Kostenangebote eingeholt werden müssen um
konkrete Zahlen in den Haushalt einstellen zu können.
Stellv. Bgm’in
Geuder erwähnt in diesem Zusammenhang, dass am Anfang des Jahres speziell
hierfür eine Wegebereisung stattgefunden hat. Sinn dieser Bereisung war, dass
die Wege, die einer Sanierung bedürfen, festgelegt werden sollten. Allerdings
waren hier einige Ratsmitglieder nicht anwesend.
Stellv. Bgm
Struck bittet, dass bei der Erstellung einer Prioritätenliste Maßstäbe
festgelegt werden sollten wonach diese erstellt werden. Diese sollten sich
seiner Meinung nach nicht nach anliegenden Anwohnern sondern nach erschlossener
Fläche richten.
Rh Schnell
stellt fest, dass das Feuerwehrgerätehaus in Siemen der Gemeinde Gusborn
gehört. Er fragt an, ob die Samtgemeinde für die Nutzung als Feuerwehrhaus
hierfür Nutzungsentschädigung zahlt.
Anmerkung der Verwaltung:
Für das
Feuerwehrgerätehaus in Siemen, welches der Gemeinde Gusborn gehört, gibt es
eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Dorfgemeinschaft Siemen und der Gemeinde
Gusborn.
Nutzungsentschädigungen
werden für dieses Gebäude nicht gezahlt.
Bgm Beckmann
bedankt sich bei Frau Heymann für den ausführlichen Vortrag. Er lässt über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Dem Entwurf des
Haushaltsplanes 2015 und der mittelfristigen Finanzplanung 2016 – 2018 wird
–einschließlich Änderungen-
nach eingehender Beratung zugestimmt.