Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2

Sachbearbeiterin Frau Heymann erläutert anhand des Haushaltsplanentwurfes die möglichen Haushaltsveränderungen für das Jahr 2015.

 

Bgm Beckmann erklärt, dass die Umlagesätze (Kreis- und Samtgemeindeumlage) für 2015 stabil bleiben. Zu prüfen wäre seiner Ansicht nach, wie die zusätzliche Haushaltsbelastung in Höhe von ca. 5.000 € für die Anhebung der Beiträge des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege kompensiert werden können. Wenn es zu Steuererhöhungen kommen sollte, dann sollte klar gestellt werden, dass es für genau so eine Maßnahme erfolgt.

 

Frau Heymann spricht alle Punkte an, bei denen es zu Änderungen im Haushalt 2015 gegenüber 2014 gekommen ist. Veranschlagte Beträge sind an die aktuellen Ist-Zahlen, basierend auf das HH-Jahr 2014, angepasst worden.

Nachfragen werden direkt von ihr beantwortet.

 

Bei dem Produkt 11180 – Sonstiger Verwaltungsservice – gibt es Klärungsbedarf, welche Versicherungen hier gemeint sind. Eine Beantwortung in der Niederschrift wird zugesagt.

 

Anmerkung der Verwaltung:

In diesem Produkt werden unter dem Sachkonto „Aufwendungen für Versicherungen“ die Abschläge für den kommunalen Schadensausgleich und die allgemeine Unfallversicherung der Gemeinde Gusborn gebucht.

 

 

Frau Heymann berichtet weiterhin, dass das Rechnungsprüfungsamt nochmals deutlich darauf hingewiesen hat, dass Verfügungsmittel nicht überschritten werden dürfen. Verfügungsmittel sind feste Größen und fallen nicht in den Deckungskreis mit rein. Sie bittet um Beachtung.

 

Für das Produkt „Kinderspielkreis“ gibt es kaum Veränderungen. Die Entwicklung sieht derzeit positiv aus. Die Erträge sind auch hier an die IST-Zahlen aus 2014 angepasst worden.

 

Frau Heymann macht nochmals deutlich, dass bei allen freiwilligen Leistungen der Gemeinde zu prüfen ist, inwieweit diese gekürzt werden könnten. So sind auch Zuschüsse der Gemeinde an Vereine und Verbände zu überprüfen.

Der Rat ist sich darüber einig, dass Zuschüsse an Vereine (Sportvereine etc.) nicht gekürzt, sondern weiterhin gezahlt werden sollen.

 

 

Für Investitionen stehen 20.000 € im Haushalt bereit. Hier ist zu überlegen, ob im Ortsteil Zadrau, wie mal angedacht, eine Gosse errichtet werden soll oder diese Investitionsmittel anders verwendet werden sollen.

An Investitionen sind neu aufgenommen worden die Kosten für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Bereich des Altenheimes. Dort ist der Gehweg nicht ausreichend beleuchtet. Hier sollte Abhilfe geschaffen werden.

 

In Verbindung mit dem Haushaltsplan und den möglichen Ansätzen für 2015 ruft Bgm Beckmann nochmal alle Ratsmitglieder auf, Wirtschaftswege zu benennen, die einer Sanierung bedürfen. So kann hier eine Prioritätenliste erstellt und je nach verfügbaren Haushaltsmitteln abgearbeitet werden.

Frau Heymann macht darauf aufmerksam, dass Investitionen die für den Bau bzw. Sanierung von Wirtschaftswegen getätigt werden sollen, auch über die Erhöhung der Grundsteuer A refinanziert werden können, wenn keine Eigenmittel vorhanden sind.

 

Für den möglichen Umzug des Spielkreises werden auch 2015 Investitionsmittel in Höhe von 25.000 € eingeplant, die bis zu einer Umsetzung des Konzeptes „angespart“ werden.

 

Die Ansätze für die Steuern und Abgaben sind ebenfalls den IST-Zahlen aus 2014 angepasst worden.

 

Bgm Beckmann hinterfragt die verbleibende Laufzeit der derzeit laufenden Kredite. Eine Beantwortung in der Niederschrift wird zugesagt.

 

Anmerkung der Verwaltung:

  1. Das Darlehen in Höhe von 27.268,16 € bei der Volksbank Clenze-Hitzacker eG hat eine Zinsfestschreibung bis zum 30.06.2023. Der Bestand wird an diesem Stichtag bei 11.497,39 € liegen. Aktuell liegt der Bestand bei 25.539,88 €.
  2.  Das Darlehen in Höhe von 116.717,00 € bei der DG HYP hat eine Zinsfestschreibung bis zum 31.12.2019. Der Bestand wird an diesem Stichtag bei 39.974,69 € liegen. Aktuell liegt der Bestand bei 75.654,15 €

 

 

Es wird nochmal klar gestellt, dass für die Investitionen, die im Bereich von Wirtschaftswegen getätigt werden sollen zunächst Kostenangebote eingeholt werden müssen um konkrete Zahlen in den Haushalt einstellen zu können.

 

Stellv. Bgm’in Geuder erwähnt in diesem Zusammenhang, dass am Anfang des Jahres speziell hierfür eine Wegebereisung stattgefunden hat. Sinn dieser Bereisung war, dass die Wege, die einer Sanierung bedürfen, festgelegt werden sollten. Allerdings waren hier einige Ratsmitglieder nicht anwesend.

 

Stellv. Bgm Struck bittet, dass bei der Erstellung einer Prioritätenliste Maßstäbe festgelegt werden sollten wonach diese erstellt werden. Diese sollten sich seiner Meinung nach nicht nach anliegenden Anwohnern sondern nach erschlossener Fläche richten.

 

Rh Schnell stellt fest, dass das Feuerwehrgerätehaus in Siemen der Gemeinde Gusborn gehört. Er fragt an, ob die Samtgemeinde für die Nutzung als Feuerwehrhaus hierfür Nutzungsentschädigung zahlt.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Für das Feuerwehrgerätehaus in Siemen, welches der Gemeinde Gusborn gehört, gibt es eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Dorfgemeinschaft Siemen und der Gemeinde Gusborn.

Nutzungsentschädigungen werden für dieses Gebäude nicht gezahlt.

 

 

Bgm Beckmann bedankt sich bei Frau Heymann für den ausführlichen Vortrag. Er lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

 

Dem Entwurf des Haushaltsplanes 2015 und der mittelfristigen Finanzplanung 2016 – 2018 wird

–einschließlich Änderungen- nach eingehender Beratung zugestimmt.