Sitzung: 10.11.2014 Rat der Gemeinde Langendorf
Stellv. Bgm Hintzmann fragt
an, welcher Anteil der Steuereinnahmen durch die letzte Grundsteuererhöhung bei
der Gemeinde verblieben ist und welcher Anteil in die Samtgemeinde- und
Kreisumlage geflossen ist. Eine Beantwortung in der Niederschrift wird
zugesagt.
Antwort der Verwaltung, Fachdienst Haushalt, Frau
Heymann:
Im Jahr 2008
hatten wir bei einem Hebesatz der Grundsteuer A von 360 v. H. Erträge von
20.889,32 €. Im Jahr 2009 betrugen die Erträge aus der Gewerbesteuer A bei
einem Hebesatz von 400 v.H. 23.478,60 €. Hier gab es also eine Ertragsmehrung
durch die Anhebung der Hebesätze in Höhe von 2.589,28 €.
Die Grundsteuer
B ergab im Jahr 2008 bei einem Hebesatz von 360 v. H. Erträge in Höhe von
70.727,64 €. Im Jahr 2009 betrugen die Erträge aus der Grundsteuer B bei einem
Hebesatz von 400 v.H. 79.120,90 €. Hier gab es also eine Ertragsmehrung in Höhe
von 8.393,26 €.
Auf die
Zahlungen der Samtgemeinde- und Kreisumlage haben die Erhöhungen keine
Auswirkungen, da für die Berechnung die jeweiligen Messbeträge zugrunde gelegt
werden.