Stellv. Bgm Hintzmann fragt an, welcher Anteil der Steuereinnahmen durch die letzte Grundsteuererhöhung bei der Gemeinde verblieben ist und welcher Anteil in die Samtgemeinde- und Kreisumlage geflossen ist. Eine Beantwortung in der Niederschrift wird zugesagt.

 

Antwort der Verwaltung, Fachdienst Haushalt, Frau Heymann:

 

Im Jahr 2008 hatten wir bei einem Hebesatz der Grundsteuer A von 360 v. H. Erträge von 20.889,32 €. Im Jahr 2009 betrugen die Erträge aus der Gewerbesteuer A bei einem Hebesatz von 400 v.H. 23.478,60 €. Hier gab es also eine Ertragsmehrung durch die Anhebung der Hebesätze in Höhe von 2.589,28 €.

 

Die Grundsteuer B ergab im Jahr 2008 bei einem Hebesatz von 360 v. H. Erträge in Höhe von 70.727,64 €. Im Jahr 2009 betrugen die Erträge aus der Grundsteuer B bei einem Hebesatz von 400 v.H. 79.120,90 €. Hier gab es also eine Ertragsmehrung in Höhe von 8.393,26 €.

 

Auf die Zahlungen der Samtgemeinde- und Kreisumlage haben die Erhöhungen keine Auswirkungen, da für die Berechnung die jeweiligen Messbeträge zugrunde gelegt werden.