Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Herr Siems-Wedhorn erläutert den Sachverhalt.

Im Haushaltsplan 2013 waren neue Investitionen von insgesamt 384.500,00 € überwiegend für die Erschließung des Gewerbegebietes, den Umbau der Alten Schmiede und den Ausbau landwirtschaftlicher Wege eingestellt. Da nur ein Teil dieser Investitionen durch Zuweisungen Dritter und Eigenmittel finanziert war, sah die Haushaltssatzung eine Kreditaufnahme von 124.000,00 € vor. Die Kreditaufnahme wurde am 12.03.2013 von der Kommunalaufsicht des Landkreises genehmigt.

 

Da die Kreditermächtigung gem. § 120 Abs. 3 NKomVG nur bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres gilt, ist das Darlehen nun zum 31.12.2014 aufzunehmen.

 

Das Zinsniveau und die daraus resultierende Haushaltsbelastung bewegen sich z. Zt. in folgenden Größenordnungen (laufzeitabhängig):

 

Zinsbindungs-

frist in Jahren

Zinssatz

jährl. Zinsbetrag

2015 in €

jährl.Tilg.-betrag 2015 in €

Jahres-leistung

5

0,95 %

1.173,58

1.244,42

2.418,00

10

1,62 %

2.001,25

1.247,55

3.248,80

20

2,73 %

3.372,45

1.252,75

4.625,20

 

Gem. § 10 der Kreditrichtlinie der Gemeinde Zernien vom 03.08.2006 entscheidet der Rat über die Aufnahme des Kredites und die Dauer der Zinsbindung.

 

Rh U. Beutler bittet um Aufschlüsselung des Kreditbetrages auf die einzelnen Maßnahmen Wegebau, Alte Schmiede und Gewerbestraße.

Herr Siems-Wedhorn weist darauf hin, dass in diesem Fall das Prinzip der Gesamtdeckung gilt. Die Abstufung der Deckungsmittel setzt sich danach wie folgt zusammen:

  • Es wird geprüft, ob Zuschüsse vorhanden sind;
  • Danach werden erwirtschaftete Abschreibungen, also Deckungsmittel aus dem Finanzhaushalt der Gemeinde geprüft;
  • Für dann noch fehlende Mittel ist eine Kreditfinanzierung möglich.

 Die Erhöhung der Grundsteuer A dient eigentlich dem Wegebau, wird rein rechtlich aber auch zur Finanzierung von anderen Maßnahmen genutzt. Bei der „Alten Schmiede“ besteht derzeit die Schwierigkeit, dass die Maßnahme noch nicht abgerechnet ist. Das heißt, dass man zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit absoluter Gewissheit sagen kann, dass alle Rechnungen bezuschusst werden und die Feststellung des Verwendungsnachweises abzuwarten bleibt. Dies kann allerdings bei jeder Maßnahme passieren.

Stellv. Bgm A. Beutler ist jedoch der Meinung, dass dieses gerade im Fall „Alte Schmiede“ nicht passieren darf, da immer wieder nachgebessert wurde und die Architekten und Planer sich hier unglaubwürdig darstellen.

Rh Krüger stellt fest, dass im Falle einer Nachbesserung die Gesamtmaßnahme um 15 bis 20 % teurer werden könnte und das Kreditvolumen dann hierfür nicht ausreichend wäre.

Herr Siems-Wedhorn erläutert, dass dann im darauffolgenden Haushalt nachgebessert wird.

Stellv. Bgm Gleitze macht darauf aufmerksam, dass es bei diesem Kredit lediglich um den festzulegenden Zinssatz und die Zinsbindungsfrist geht. 

Rh U. Beutler fragt nach, ob die Mehrkosten für die „Alte Schmiede“, über die in TOP 13 entschieden wird, bereits im Kreditvolumen enthalten sind. Dieses wird von Herrn Siems-Wedhorn verneint.

Rh Meine schlägt vor, eine höhere Tilgung zu beschließen.

 

Nach kurzer Aussprache über die Zinsbindungszeit fasst der Rat Zernien auf Vorschlag von stellv. Bgm A. Beutler den

 

 


Beschluss:

Zur Finanzierung im Haushaltsjahr 2013 vorgesehenen Investitionsmaßnahmen wird zum 31.12.2014 ein Kredit in Höhe von 124.000,00 € mit einer Laufzeit von 10 Jahren mit einer 2 %igen Tilgung aufgenommen.