Sitzung: 18.11.2014 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/1152/2014
Herr Siems-Wedhorn erläutert den Sachverhalt.
Im Haushaltsplan 2013 waren neue Investitionen von insgesamt
384.500,00 € überwiegend für die Erschließung des Gewerbegebietes, den Umbau
der Alten Schmiede und den Ausbau landwirtschaftlicher Wege eingestellt. Da nur
ein Teil dieser Investitionen durch Zuweisungen Dritter und Eigenmittel
finanziert war, sah die Haushaltssatzung eine Kreditaufnahme von 124.000,00 €
vor. Die Kreditaufnahme wurde am 12.03.2013 von der Kommunalaufsicht des
Landkreises genehmigt.
Da die Kreditermächtigung gem. § 120 Abs. 3 NKomVG nur bis
zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres gilt, ist das Darlehen nun
zum 31.12.2014 aufzunehmen.
Das
Zinsniveau und die daraus resultierende Haushaltsbelastung bewegen sich z. Zt.
in folgenden Größenordnungen (laufzeitabhängig):
Zinsbindungs- frist in Jahren |
Zinssatz |
jährl. Zinsbetrag 2015 in € |
jährl.Tilg.-betrag 2015 in € |
Jahres-leistung |
5 |
0,95 % |
1.173,58 |
1.244,42 |
2.418,00 |
10 |
1,62 % |
2.001,25 |
1.247,55 |
3.248,80 |
20 |
2,73 % |
3.372,45 |
1.252,75 |
4.625,20 |
Gem. §
10 der Kreditrichtlinie der Gemeinde Zernien vom 03.08.2006 entscheidet der Rat
über die Aufnahme des Kredites und die Dauer der Zinsbindung.
Rh U.
Beutler bittet um Aufschlüsselung des Kreditbetrages auf die einzelnen
Maßnahmen Wegebau, Alte Schmiede und Gewerbestraße.
Herr
Siems-Wedhorn weist darauf hin, dass in diesem Fall das Prinzip der
Gesamtdeckung gilt. Die Abstufung der Deckungsmittel setzt sich danach wie
folgt zusammen:
- Es wird geprüft, ob Zuschüsse vorhanden sind;
- Danach werden erwirtschaftete Abschreibungen, also Deckungsmittel
aus dem Finanzhaushalt der Gemeinde geprüft;
- Für dann noch fehlende Mittel ist eine Kreditfinanzierung möglich.
Die Erhöhung der Grundsteuer A dient
eigentlich dem Wegebau, wird rein rechtlich aber auch zur Finanzierung von
anderen Maßnahmen genutzt. Bei der „Alten Schmiede“ besteht derzeit die
Schwierigkeit, dass die Maßnahme noch nicht abgerechnet ist. Das heißt, dass
man zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit absoluter Gewissheit sagen kann, dass alle
Rechnungen bezuschusst werden und die Feststellung des Verwendungsnachweises
abzuwarten bleibt. Dies kann allerdings bei jeder Maßnahme passieren.
Stellv.
Bgm A. Beutler ist jedoch der Meinung, dass dieses gerade im Fall „Alte
Schmiede“ nicht passieren darf, da immer wieder nachgebessert wurde und die
Architekten und Planer sich hier unglaubwürdig darstellen.
Rh
Krüger stellt fest, dass im Falle einer Nachbesserung die Gesamtmaßnahme um 15
bis 20 % teurer werden könnte und das Kreditvolumen dann hierfür nicht
ausreichend wäre.
Herr
Siems-Wedhorn erläutert, dass dann im darauffolgenden Haushalt nachgebessert
wird.
Stellv.
Bgm Gleitze macht darauf aufmerksam, dass es bei diesem Kredit lediglich um den
festzulegenden Zinssatz und die Zinsbindungsfrist geht.
Rh U.
Beutler fragt nach, ob die Mehrkosten für die „Alte Schmiede“, über die in TOP
13 entschieden wird, bereits im Kreditvolumen enthalten sind. Dieses wird von
Herrn Siems-Wedhorn verneint.
Rh
Meine schlägt vor, eine höhere Tilgung zu beschließen.
Nach
kurzer Aussprache über die Zinsbindungszeit fasst der Rat Zernien auf Vorschlag
von stellv. Bgm A. Beutler den
Beschluss:
Zur
Finanzierung im Haushaltsjahr 2013 vorgesehenen Investitionsmaßnahmen wird zum
31.12.2014 ein Kredit in Höhe von 124.000,00 € mit einer Laufzeit von 10 Jahren
mit einer 2 %igen Tilgung aufgenommen.