Sitzung: 18.11.2014 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 1/1158/2014
Mit Datum vom
30.10.2014 (Eingang bei der Stadt Dannenberg (Elbe) am 03.11.2014) hat der
Raum2 e.V. einen Antrag auf Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in
Höhe von 15% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 9.293,93 Euro, für die
Sanierung einer Stützwand auf dem Grundstück des Vereins gestellt.
Eine Besichtigung
des Bauwerks durch das Bauamt hat ergeben, dass die dringende Notwendigkeit zur
Sanierung besteht, um den Betrieb des Vereins für sein soziokulturelles Angebot
nicht zu gefährden. Die Sanierung ist auch deshalb dringend geboten, weil ein oberhalb
der Mauer liegendes Gebäude bei einem Einstürzen der Mauer erheblich beschädigt
werden würde. Neben dem Bauwerk an sich sind also auch Menschen gefährdet.
Der Verein Raum 2 e.V. ist ein
gemeinnütziger Kulturverein, der im Februar 2000 gegründet wurde. Der Verein
befindet sich in Neu Tramm auf einem Teil des ehemaligen Kasernengeländes,
welches in der Zeit des Nationalsozialismus als Munitionsfabrik mit
Zwangsarbeitern betrieben wurde. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts
Dannenberg eingetragen und als gemeinnützig anerkannt.
Raum2 e.V. hält derzeit 15 Fördermitglieder
und 30 Mitglieder, davon sind 10 Mitglieder regelmäßig an der Arbeit des
Vereins beteiligt. Selbstorganisiert und unabhängig bietet der Verein
wöchentlich Menschen aller Altersstufen ein individuelles Kultur- und
Bildungsprogramm an. Dabei geht der Verein sowohl auf soziale Belange als auch
auf die ländliche Struktur unserer Region ein.
Folgenden Aufgaben widmet sich der Verein
vorrangig:
·
Die
Förderung kreativer Freizeitgestaltung
·
Die
Interessensvertretung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im ländlichen
Raum. Es sollen Bleibeperspektiven und Lebensqualität erhalten und geschaffen
werden, um Jugendliche für die Mitgestaltung ihres Umfeldes zu aktivieren,
·
Mitbestimmungsmöglichkeiten
bieten, Qualifizierung von Jugendlichen in verschiedensten Bereichen erreichen,
öffentliche Akzeptanz für Interessen von Jugendlichen zu schaffen, nachhaltige
Bildungsarbeit im ländlichen Raum betreiben.
·
Anregung
und Förderung zur Eigeninitiative von Nutzerinnen und Nutzern.
·
Mitwirkungsmöglichkeiten
für Interessierte
·
Soziale
und politische Offenheit. Eine ausdrücklich nicht kommerzielle Ausrichtung der
Angebote und Veranstaltungen. Die Veranstaltungen sollen für jedermann zugänglich
und bezahlbar sein.
·
Der
Verein übernimmt in dieser Region einen Bildungsauftrag im Bereich Kultur und
ergänzt und bereichert das Angebot im Landkreis.
·
In
dieser Nische, weg vom Mainstream, weg vom Alltag will der Verein inspirierend
wirken.
Die weiteren
Aktivitäten können der beigefügten Selbstdarstellung des Vereins entnommen
werden.
Die Finanzierung
des Projektes soll wie folgt sichergestellt werden:
Gesamtausgaben: 61.959,54
Euro
Förderung durch das
MWK: 43.371,68
Euro
Förderung durch die
Stadt Dannenberg (Elbe): 9.293,93
Euro
Eigenmittel: 9.293,93
Euro
Der Verein hat das
Projekt mit Datum vom 30.10.2014 beim MWK beantragt. Eine Förderzusage oder
eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn liegen noch nicht vor.
Von daher sollte
die Förderung der Stadt Dannenberg (Elbe) an die Bedingung geknüpft werden,
dass die Gesamtfinanzierung gesichert und die beantragten Fördermittel bei
anderen Zuwendungsgebern auch gewährt werden.
Um der Förderung
durch die Stadt Dannenberg (Elbe) eine gewisse Nachhaltigkeit zu verleihen,
sollte zudem verfügt werden, dass der Verein für mindestens 10 Jahre sein
soziokulturelles Angebot auf dem Gelände aufrechterhalten muss. Das MWK wird
eine ähnliche Auflage erteilen.
Die Förderung
sollte zudem in Form der Anteilsfinanzierung gewährt werden, damit der Stadt
Dannenberg (Elbe) erzielte Einsparungen beim Projekt in Höhe des Förderanteils
zu Gute kommen können. Kostensteigerungen werden von der Stadt Dannenberg
(Elbe) jedoch nicht aufgefangen. Eine Nachbewilligung erfolgt daher nicht.
Insgesamt sollte
das Projekt den Förderbedingungen des MWK (Vergaberecht,
Diskriminierungsverbot, vorliegende Baugenehmigung, Brandschutzbestimmungen
etc.) angepasst werden, damit es bei der späteren Verwendungsnachweisführung
und der Beurteilung zur Erreichung des Zuwendungszwecks keine Probleme gibt.
Für die Förderung
stehen in der Haushaltsstelle „Wirtschaftsförderung“ ausreichende Mittel zur
Verfügung.
Frau Klingenberg
vom Raum 2 e.V.ist anwesend und informiert
über das Projekt, über den geplanten Kauf des Geländes und die
sanierungsbedürftige Stützmauer.
Frau Steckelberg
teilt mit, dass es sich um einen investiven Zuschuss handelt und dass dieser
aus Mitteln der Wirtschaftsförderung als investive Förderung getätigt werden
würde. Eine endgültige Entscheidung beim MWK ist für Januar/Februar 2015
geplant.
Von der Verwaltung
ist so ein Zuschuss bisher noch nicht erfolgt. Seitens der Verwaltung wird
diese Zuschussgewährung empfohlen.
Rh Brüggemann
stellt die Frage, ob andere Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen
würden, wenn der Förderungsbetrag vom MWK nicht ausreichend wäre.
Daraufhin teilt
Frau Klingenberg mit, dass der Kauf des Geländes noch aussteht. Würden nicht
genügend Mittel zur Verfügung stehen, müsste eventuell ein Teil abgerissen
werden. Wenn es mit der Höchstförderung nicht klappen sollte, würde
wahrscheinlich ein Kredit aufgenommen werden. Viele Einnahmen kommen auch durch
Spenen und Veranstaltungen zusammen.
Rh Behningt fragt
an, ob weitere Anträge bei anderen Gemeinden gestellt wurden, da das Publikum
bzw. die Veranstaltungen oft auch
überregional sind. Frau Steckelberg teilt mit, dass Vernetzungen, anders als
bei Projektanträgen, vom MWK nicht gefordert sind. . Frau Klingenberg fügt hinzu,
dass Veranstaltungen keine investiven Maßnahmen sind. In diesem Fall wurde nur
der eine Antrag gestellt.
Es wird über die
Zuschussgewährung abgestimmt.
Beschluss:
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) gewährt dem Raum2 e.V., Neu Tramm 3, 29451 Dannenberg (Elbe)
einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 15% der zuwendungsfähigen
Ausgaben, max. jedoch 9.293,93 Euro, für die Sanierung einer Stützwand auf dem
Grundstück des Vereins.
Die Förderung wird
in Form der Anteilsfinanzierung gewährt und mit einer Zweckbindungsfrist von 10
Jahren versehen. Das Projekt ist insgesamt nach den Förderbedingungen des
Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) umzusetzen und
wird nur dann von der Stadt Dannenberg (Elbe) bezuschusst, wenn die
Gesamtfinanzierung durch andere Fördermittel und Eigenmittel gesichert ist.