Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

FDL Donnerstag weist daraufhin, dass der Sachverhalt seit der letzten Sitzung des BPSH unverändert geblieben ist. Er erläutert nochmals die wesentlichen Planungen für die Ausschussmitglieder und die anwesenden Bürger/innen. 

 

Mit dem Ausbau der Straße „In Tiesmesland“ haben sich seit 2011 bereits der Ausschuss  für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) und der Verwaltungsausschuss intensiv beschäftigt. Ein Ausbaubeschluss wurde allerdings nicht gefasst.

Zwischenzeitlich hat sich ein Arbeitskreis, bestehend aus Ausschussmitgliedern des Fachausschusses und den Anwohnern gebildet.

Das Ergebnis wurde durch das begleitende Ingenieurbüro Rauchenberger in der Sitzung des BPSH vom 18.09.2014 vorgestellt.

 

Kosten:

Baukosten                                                                        264.000€

Beitragsfähige Kosten                                                  184.000€

Umlagefähig (75% auf die Anlieger)                       138.000€

Eigenanteil der Stadt an der Baumaßnahme      126.000€

 

Zur Verfügung stehender Eigenanteil                     60.000€

Fehlbetrag                                                                          66,000€

 

FDL Maatsch berichtet, dass durch die Tätigkeit des Arbeitskreises die Gesamtkosten von anfangs 271.000,00 € auf 264.000,00 € gesenkt werden konnten.

Aufgrund der geringeren Gesamtkosten ergeben sich somit umlagefähige Kosten (75 %) für die Anlieger in Höhe von 138.000,00 €.

Im Vergleich zu der ersten Ausbauvariante haben sich die umlagefähigen Kosten um 48.000,00 € verringert.

Der Eigenanteil der Stadt erhöht sich dementsprechend allerdings auf 126.000,00 €.

 

Die Ausschussmitglieder erfragen warum sich der Eigenanteil der Stadt so enorm erhöht hat.

FDL Maatsch erläutert, dass die Erhöhung des Eigenanteils an folgenden Faktoren liegt:

 

-       Die Kosten des Gehweges wurden irrtümlich als beitragspflichtig für die Anleger  angesehen. Nach erneuter rechtlicher Überprüfung hat sich herausgestellt, dass diese Kosten bei der Stadt verbleiben.

-       Die Ausbaukosten für den Triftweg sind ohne einen Beschluss zur Abschnittsbildung nicht umlagefähig. In der ersten Kostenberechnung waren die Kosten nicht dem Gemeindeanteil zugerechnet.

-       Allgemeine Kalkulationsfehler.

 

Ausschussvorsitzender Fröhlich erfragt ob der gestiegene Eigenanteil i.H.v. 126.000,00 € in dem  Haushalt 2015 finanziert werden kann.

 

FBL Kern erwidert, dass der Haushalt der Stadt Hitzacker (Elbe) im Haushaltsjahr 2015 nicht ausgeglichen sein wird. Eine Kreditgenehmigung könnte sich unter diesem Umstand als schwierig erweisen.

 

Ausschussvorsitzender Fröhlich bemängelt, dass erst zu dieser Sitzung eine verlässliche Beitragsberechnung durch die Verwaltung vorgelegt wurde. Die vorangegangene Tätigkeit des Arbeitskreises, sowie auch des BPSH ist dadurch nahe zu unbrauchbar, da die Umsetzbarkeit aufgrund der gestiegenen Eigenmittel der Stadt schwierig wird.

 

Rh Wedler erkundigt sich ob die Straße „In Tiesmesland“ entwidmet werden könnte, um den Ausbau an die Anlieger zu übertragen.

 

Eine  Privatisierung bzw. Entwidmung der Straße ist aufgrund der dann nicht gesicherten Erschließung nicht möglich, entgegnet FDL Donnerstag.

 

Rh Wedler verweist auf die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Hitzacker. Die Straße ist in einem desolaten Zustand, sodass hier dringender Handlungsbedarf besteht.

 

Rh Zühlke macht zusätzlich auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit aufmerksam. Durch eine evtl. Versagung der Kreditgenehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde kann die Stadt Hitzacker (Elbe) diese nicht mehr gewährleisten.

 

FDL Maatsch erläutert zur Verbesserung der Finanzierung die Abschnittsbildung.

Der Ausbau des Triftweges könnte gesondert als beitragsfähiger Teilausbau mit den Anliegern abgerechnet werden. Diese Abschnittsbildung könnte zusätzliche Beiträge in Höhe von 20.000,00 € erbringen.

Für diese gesonderte Abrechnung müsste vom Rat allerdings ein Abschnittsbildungsbeschluss gefasst werden. Die Betragsberechnung ist in den Anlagen 1 und 2 beigefügt. 

 

Die Sitzung wird für die Beantwortung von Anfragen der Anlieger von 18:55 Uhr – 19:07 Uhr unterbrochen.

 

Nach weiterer umfassender Diskussion beantragt Rh Zühlke über nachfolgenden geänderten Beschlussvorschlag abzustimmen:

 

a)       Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt den Ausbau der Straße „In Tiesmesland“ gemäß der in der Sitzung des BPSH vom 18.09.2014 vom Ingenieurbüro Rauchenberger vorgestellten Ausbauvariante.

 

b)      Die fehlenden Eigenmittel in Höhe von 66.000 € sind in den Haushalt 2015 einzuplanen.

 

 

c)       Die Verwaltung wird beauftragt im Vorwege Kontakt mit der Kommunalaufsicht, bezüglich der Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2015 aufzunehmen.

                Im Falle einer Versagung der Genehmigung entscheidet der Rat der

Stadt Hitzacker (Elbe) über das Einlegen eines Rechtsbehelfs.

 

Der BPSH empfiehlt folgenden

 

 

 

 

 


Beschluss:

a)      Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt den Ausbau der Straße „In Tiesmesland“ gemäß der in der Sitzung des BPSH vom 18.09.2014 vom Ingenieurbüro Rauchenberger vorgestellten Ausbauvariante.

 

b)      Die fehlenden Eigenmittel in Höhe von 66.000 € sind in den Haushalt 2015 einzuplanen.

 

 

c)       Die Verwaltung wird beauftragt im Vorwege Kontakt mit der Kommunalaufsicht, bezüglich der Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2015 aufzunehmen.

                Im Falle einer Versagung der Genehmigung entscheidet der Rat der

Stadt Hitzacker (Elbe) über das Einlegen eines Rechtsbehelfs.