Sitzung: 20.11.2014 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/1020/2014
FDL Donnerstag weist daraufhin, dass der Sachverhalt seit der letzten
Sitzung des BPSH unverändert geblieben ist. Er erläutert nochmals die
wesentlichen Planungen für die Ausschussmitglieder und die anwesenden
Bürger/innen.
Mit dem Ausbau der
Straße „In Tiesmesland“ haben sich seit 2011 bereits der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des
Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) und der Verwaltungsausschuss intensiv
beschäftigt. Ein Ausbaubeschluss wurde allerdings nicht gefasst.
Zwischenzeitlich
hat sich ein Arbeitskreis, bestehend aus Ausschussmitgliedern des
Fachausschusses und den Anwohnern gebildet.
Das Ergebnis wurde
durch das begleitende Ingenieurbüro Rauchenberger in der Sitzung des BPSH vom
18.09.2014 vorgestellt.
Kosten:
Baukosten 264.000€
Beitragsfähige
Kosten 184.000€
Umlagefähig (75%
auf die Anlieger) 138.000€
Eigenanteil der
Stadt an der Baumaßnahme 126.000€
Zur Verfügung
stehender Eigenanteil 60.000€
Fehlbetrag 66,000€
FDL Maatsch
berichtet, dass durch die Tätigkeit des Arbeitskreises die Gesamtkosten von
anfangs 271.000,00 € auf 264.000,00 € gesenkt werden konnten.
Aufgrund der
geringeren Gesamtkosten ergeben sich somit umlagefähige Kosten (75 %) für die
Anlieger in Höhe von 138.000,00 €.
Im Vergleich zu der
ersten Ausbauvariante haben sich die umlagefähigen Kosten um 48.000,00 €
verringert.
Der Eigenanteil der
Stadt erhöht sich dementsprechend allerdings auf 126.000,00 €.
Die
Ausschussmitglieder erfragen warum sich der Eigenanteil der Stadt so enorm
erhöht hat.
FDL Maatsch
erläutert, dass die Erhöhung des Eigenanteils an folgenden Faktoren liegt:
- Die Kosten des Gehweges wurden irrtümlich
als beitragspflichtig für die Anleger
angesehen. Nach erneuter rechtlicher Überprüfung hat sich
herausgestellt, dass diese Kosten bei der Stadt verbleiben.
- Die Ausbaukosten für den Triftweg sind ohne
einen Beschluss zur Abschnittsbildung nicht umlagefähig. In der ersten
Kostenberechnung waren die Kosten nicht dem Gemeindeanteil zugerechnet.
- Allgemeine Kalkulationsfehler.
Ausschussvorsitzender
Fröhlich erfragt ob der gestiegene Eigenanteil i.H.v. 126.000,00 € in dem Haushalt 2015 finanziert werden kann.
FBL Kern erwidert,
dass der Haushalt der Stadt Hitzacker (Elbe) im Haushaltsjahr 2015 nicht
ausgeglichen sein wird. Eine Kreditgenehmigung könnte sich unter diesem Umstand
als schwierig erweisen.
Ausschussvorsitzender
Fröhlich bemängelt, dass erst zu dieser Sitzung eine verlässliche
Beitragsberechnung durch die Verwaltung vorgelegt wurde. Die vorangegangene
Tätigkeit des Arbeitskreises, sowie auch des BPSH ist dadurch nahe zu
unbrauchbar, da die Umsetzbarkeit aufgrund der gestiegenen Eigenmittel der
Stadt schwierig wird.
Rh Wedler erkundigt
sich ob die Straße „In Tiesmesland“ entwidmet werden könnte, um den Ausbau an
die Anlieger zu übertragen.
Eine Privatisierung bzw. Entwidmung der Straße ist
aufgrund der dann nicht gesicherten Erschließung nicht möglich, entgegnet FDL
Donnerstag.
Rh Wedler verweist
auf die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Hitzacker. Die Straße ist in einem
desolaten Zustand, sodass hier dringender Handlungsbedarf besteht.
Rh Zühlke macht
zusätzlich auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit aufmerksam.
Durch eine evtl. Versagung der Kreditgenehmigung durch die
Kommunalaufsichtsbehörde kann die Stadt Hitzacker (Elbe) diese nicht mehr
gewährleisten.
FDL Maatsch
erläutert zur Verbesserung der Finanzierung die Abschnittsbildung.
Der Ausbau des
Triftweges könnte gesondert als beitragsfähiger Teilausbau mit den Anliegern
abgerechnet werden. Diese Abschnittsbildung könnte zusätzliche Beiträge in Höhe
von 20.000,00 € erbringen.
Für diese
gesonderte Abrechnung müsste vom Rat allerdings ein Abschnittsbildungsbeschluss
gefasst werden. Die Betragsberechnung ist in den Anlagen 1 und 2
beigefügt.
Die Sitzung wird für
die Beantwortung von Anfragen der Anlieger von 18:55 Uhr – 19:07 Uhr
unterbrochen.
Nach weiterer
umfassender Diskussion beantragt Rh Zühlke über nachfolgenden geänderten
Beschlussvorschlag abzustimmen:
a) Der
Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt den Ausbau der Straße „In
Tiesmesland“ gemäß der in der Sitzung des BPSH vom 18.09.2014 vom Ingenieurbüro
Rauchenberger vorgestellten Ausbauvariante.
b) Die fehlenden Eigenmittel in Höhe von 66.000 € sind in den Haushalt 2015 einzuplanen.
c) Die Verwaltung wird beauftragt im Vorwege Kontakt mit der Kommunalaufsicht, bezüglich der Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2015 aufzunehmen.
Im Falle einer Versagung der Genehmigung entscheidet der Rat der
Stadt Hitzacker (Elbe) über das Einlegen eines Rechtsbehelfs.
Der BPSH empfiehlt
folgenden
Beschluss:
a) Der
Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt den Ausbau der Straße „In
Tiesmesland“ gemäß der in der Sitzung des BPSH vom 18.09.2014 vom Ingenieurbüro
Rauchenberger vorgestellten Ausbauvariante.
b) Die fehlenden Eigenmittel in Höhe von 66.000 € sind in den Haushalt 2015 einzuplanen.
c) Die Verwaltung wird beauftragt im Vorwege Kontakt mit der Kommunalaufsicht, bezüglich der Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2015 aufzunehmen.
Im Falle einer Versagung der Genehmigung entscheidet der Rat der
Stadt Hitzacker (Elbe) über das Einlegen eines Rechtsbehelfs.