Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

FDL Donnerstag erläutert den Sachverhalt.

 

Im Flurbereinigungsverfahren wurde die Wegeparzelle in der Gemarkung Wussegel, Flur 2, Flurststück 48  (in der anliegenden Karte mit Nr. 1 bezeichnet) aufgelöst und an die Anlieger übertragen. Somit erfüllt der Verkaufsgegenstand (in der anliegenden Karte mit Nr. 2 bezeichnet) keine Erschließungsfunktion mehr.

 

Herr Heins ist Eigentümer der links und rechts der Wegeparzelle befindlichen Ackerflächen und beantragte, ihm den Weg zu verkaufen, um ihn in seinen Acker zu integrieren.

 

Zwischen den beiden Flurstücken verläuft eine Grabenparzelle, die dem Realverband Grabau gehört. Die Grabenparzelle ist nicht nur über den Verkaufsgegenstand erreichbar. Die Erschließung zur Unterhaltung des Grabens ist gesichert. Außerdem hat sich der Realverband mit dem Verkauf der Fläche schriftlich einverstanden erklärt.

 

Rh Zühlke möchte wissen wo sich der Graben befindet. 

Der Graben verläuft in ost-west Richtung zwischen den Flurstücken Nr. 1 und Nr. 2, erwidert FDL Donnerstag.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der BPSH folgenden

 


Beschluss:

An Herrn Stefan Heins, Wussegel 4, 29456 Hitzacker wird die Wegeparzelle in der Gemarkung Grabau, Flur 1, Flurstück 210/1 verkauft. Der Weg hat eine Gesamtfläche von 894 m².

 

Bei einem Kaufpreis in Höhe von 1,50 € / m² ergibt sich ein Gesamtkaufpreis in Höhe von 1.341,00 €.