Sitzung: 04.12.2014 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/1157/2014
Der Rat
der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 29.07.2014 beschlossen,
dass Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans "An den großen Hofwiesen" einzuleiten. Durch die Änderung
wird die nachträgliche Legitimierung eines Haupt- und eines Nebengebäudes
erreicht.
Die
Behörden und die Träger öffentlicher Belange wurden in der Beteiligungsrunde
gem. § 4 Abs. 2 BauGB am 17.09.2014 aufgefordert ihre Stellungnahmen zu der
Planung abzugeben.
In der
Zeit vom 27.09.2014 bis einschließlich 27.10.2014 hat der Entwurf des Bebauungsplans "An den großen
Hofwiesen" - 1. Änderung mit der Begründung öffentlich ausgelegen.
Das
Änderungsverfahren wurde in einem vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
durchgeführt.
In der
o.g. Beteiligungsrunde wurden von der LGLN Regionaldirektion Lüneburg und dem
Landkreis Lüchow-Dannenberg Stellungnahmen abgegeben, welche durch den Rat
abzuwägen und zu beschließen sind.
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes, gem. § 3 Abs. 2 BauGB,
wurden von Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben.
Nach
Abwägung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist das Verfahren soweit
abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB erfolgen kann.
FBL
Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und die vorgeschlagene Wertung
der Anregungen. Der Landkreis hat darauf hingewiesen, dass die
Ausgleichspflanzung entlang der alten Jeetzel (Roterlen) noch umzusetzen ist.
Der Bauherr möchte diese Anpflanzungen, die im Bebauungsplan als öffentliche
Grünfläche festgesetzt ist, nicht durchführen. Hier ist noch eine Abstimmung
erforderlich, evtl. auch hinsichtlich der Pflanzenart. Wenn bis zur Ratssitzung
keine Einigkeit erreicht wird, könnte der TOP von der Tagesordnung genommen
werden.
Unter
den Ausschussmitgliedern besteht Einigkeit, dass der Bebauungsplan erst dann
rechtskräftig werden soll, wenn Einigkeit über die Ausführung der Ausgleichpflanzungen
erzielt ist.
Ohne
weitere Ausspreche empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a)
Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden gemäß dem in der Anlage I zur Vorlage aufgeführten
Vorschlag abgewogen und beschlossen.
b)
Der Bebauungsplan
"An den großen Hofwiesen" - 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.