Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 29.07.2014 beschlossen, dass Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans "An den großen Hofwiesen" einzuleiten. Durch die Änderung wird die nachträgliche Legitimierung eines Haupt- und eines Nebengebäudes erreicht.

Die Behörden und die Träger öffentlicher Belange wurden in der Beteiligungsrunde gem. § 4 Abs. 2 BauGB am 17.09.2014 aufgefordert ihre Stellungnahmen zu der Planung abzugeben.

In der Zeit vom 27.09.2014 bis einschließlich 27.10.2014 hat der Entwurf des Bebauungsplans "An den großen Hofwiesen" - 1. Änderung mit der Begründung öffentlich ausgelegen.

Das Änderungsverfahren wurde in einem vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.

In der o.g. Beteiligungsrunde wurden von der LGLN Regionaldirektion Lüneburg und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg Stellungnahmen abgegeben, welche durch den Rat abzuwägen und zu beschließen sind.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes, gem. § 3 Abs. 2 BauGB, wurden von Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben.

Nach Abwägung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist das Verfahren soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB erfolgen kann.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und die vorgeschlagene Wertung der Anregungen. Der Landkreis hat darauf hingewiesen, dass die Ausgleichspflanzung entlang der alten Jeetzel (Roterlen) noch umzusetzen ist. Der Bauherr möchte diese Anpflanzungen, die im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist, nicht durchführen. Hier ist noch eine Abstimmung erforderlich, evtl. auch hinsichtlich der Pflanzenart. Wenn bis zur Ratssitzung keine Einigkeit erreicht wird, könnte der TOP von der Tagesordnung genommen werden.

 

Unter den Ausschussmitgliedern besteht Einigkeit, dass der Bebauungsplan erst dann rechtskräftig werden soll, wenn Einigkeit über die Ausführung der Ausgleichpflanzungen erzielt ist.

 

Ohne weitere Ausspreche empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

a)       Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß dem in der Anlage I zur Vorlage aufgeführten Vorschlag abgewogen und beschlossen.

b)       Der Bebauungsplan "An den großen Hofwiesen" - 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.