Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 26.05.2014 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Reiterstadion“ aufzuheben. Die Aufhebung wurde aufgrund eines Antrages von dem  Eigentümer des Grundstücks „Waldstraße 8“ Herr Prof. Dr. Klaus-Peter Salomo beschlossen. Herr Prof. Dr. Salomo beabsichtigt, an seiner südwestlichen Grundstücksgrenze, eine Garage zu errichten. Der Bebauungsplan „Am Reiterstadion“ setzt in dem Bereich eine öffentliche Straße fest. Die Straße war ursprünglich zur Erschließung der Grundstücke an der Uelzener Straße geplant. Ein Ausbau der Straße, seitens der Stadt Dannenberg, hat niemals stattgefunden.

Eine Änderung des seit 1966 rechtskräftigen Bebauungsplans hätte eine komplette Neuplanung des Gebietes am Reiterstadion zur Folge. Die Grundstücke in dem Bereich sind bis auf ein Grundstück bebaut. In dem Fall der Aufhebung wird der Bereich als sog. Innenbereich gem. § 34 BauGB eingestuft. Eine Bebauung ist weiterhin möglich, sofern sie sich  in die nähere Umgebung einfügt.

Die Aufhebung des Bebauungsplans wird im Regelverfahren durchgeführt. Hierzu wurden mit Schreiben vom 15.09.2014 die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Aufhebung abzugeben. Bis zu dieser Frist sind Anregungen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und vom Wasserverband Dannenberg-Hitzacker vorgebracht worden, die abzuwägen sind.

In der Zeit vom 04.11.2014 bis einschließlich 04.12.2014 hat der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans „Am Reiterstadion“ mit der Begründung öffentlich ausgelegen. Die Behörden und die Träger öffentlicher Belange wurden in der zweiten Beteiligungsrunde gem. § 4 Abs. 2 BauGB am 28.10.2014 erneut aufgefordert ihre Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

Darüberhinaus hat am 03.11.2014 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen in der ersten Beteiligungsrunde sind in der Vorlage (30/1118/2014) aufgeführt und in dieser abzuwägen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden von Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben.

In der zweiten Beteiligungsrunde gem. § 4 Abs.2 BauGB haben sich alle relevanten Behörden zu der Planung gemeldet, es wurden allerdings keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme läuft bis zum 04.12.2014 um 24:00 Uhr; sofern bis zum Ende dieser Frist noch Stellungnahmen eingehen, werden diese umgehend dem Verwaltungsausschuss zur Vorberatung vorgelegt. Um den Satzungsbeschluss zeitlich nicht weiter hinauszuzögern ist eine Vorberatung des Bauausschusses am letzten Tag der Frist aus Sicht der Verwaltung vertretbar.

Da keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Bürgern eingegangen sind, ist das Verfahren soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB erfolgen kann.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der beiden Vorlagen und die vorgeschlagene Wertung der Anregungen.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden.

 

 


Beschluss:

  1. Die Stellungnahmen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden gemäß des Vorschlags des Planungsbüros Pesel abgewogen und beschlossen.
  2. Die Aufhebung des Bebauungsplans „Am Reiterstadion“ wird als Satzung beschlossen.

                Gleichzeitig wird die Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans beschlossen.