Sitzung: 04.12.2014 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 26.05.2014
beschlossen, den Bebauungsplan „Am Reiterstadion“ aufzuheben. Die Aufhebung
wurde aufgrund eines Antrages von dem Eigentümer des
Grundstücks „Waldstraße 8“ Herr Prof. Dr. Klaus-Peter Salomo beschlossen. Herr
Prof. Dr. Salomo beabsichtigt, an seiner südwestlichen Grundstücksgrenze, eine
Garage zu errichten. Der Bebauungsplan „Am Reiterstadion“ setzt in dem Bereich
eine öffentliche Straße fest. Die Straße war ursprünglich zur Erschließung der
Grundstücke an der Uelzener Straße geplant. Ein Ausbau der Straße, seitens der
Stadt Dannenberg, hat niemals stattgefunden.
Eine
Änderung des seit 1966 rechtskräftigen Bebauungsplans hätte eine komplette
Neuplanung des Gebietes am Reiterstadion zur Folge. Die Grundstücke in dem
Bereich sind bis auf ein Grundstück bebaut. In dem Fall der Aufhebung wird der
Bereich als sog. Innenbereich gem. § 34 BauGB eingestuft. Eine Bebauung ist
weiterhin möglich, sofern sie sich in
die nähere Umgebung einfügt.
Die
Aufhebung des Bebauungsplans wird im Regelverfahren durchgeführt. Hierzu wurden
mit Schreiben vom 15.09.2014 die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher
Belange aufgefordert, eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Aufhebung
abzugeben. Bis zu dieser Frist sind Anregungen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg
und vom Wasserverband Dannenberg-Hitzacker vorgebracht worden, die abzuwägen
sind.
In der Zeit vom 04.11.2014 bis
einschließlich 04.12.2014 hat der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans „Am
Reiterstadion“ mit der Begründung öffentlich ausgelegen. Die Behörden und die
Träger öffentlicher Belange wurden in der zweiten Beteiligungsrunde gem. § 4
Abs. 2 BauGB am 28.10.2014 erneut aufgefordert ihre Stellungnahme zu der
Planung abzugeben.
Darüberhinaus hat am 03.11.2014 eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden.
Die abgegebenen Stellungnahmen in
der ersten Beteiligungsrunde sind in der Vorlage (30/1118/2014) aufgeführt und
in dieser abzuwägen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung
des Planentwurfes und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden
von Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben.
In der zweiten Beteiligungsrunde
gem. § 4 Abs.2 BauGB haben sich alle relevanten Behörden zu der Planung
gemeldet, es wurden allerdings keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen
vorgetragen.
Die Frist zur Abgabe einer
Stellungnahme läuft bis zum 04.12.2014 um 24:00 Uhr; sofern bis zum Ende dieser
Frist noch Stellungnahmen eingehen, werden diese umgehend dem
Verwaltungsausschuss zur Vorberatung vorgelegt. Um den Satzungsbeschluss
zeitlich nicht weiter hinauszuzögern ist eine Vorberatung des Bauausschusses am
letzten Tag der Frist aus Sicht der Verwaltung vertretbar.
Da keine abwägungsrelevanten
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Bürgern
eingegangen sind, ist das Verfahren soweit abgeschlossen, dass der
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB erfolgen kann.
FBL
Hesebeck erläutert den Sachverhalt der beiden Vorlagen und die vorgeschlagene
Wertung der Anregungen.
Nach
kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden.
Beschluss:
- Die Stellungnahmen der
Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden
gemäß des Vorschlags des Planungsbüros Pesel abgewogen und beschlossen.
- Die Aufhebung des
Bebauungsplans „Am Reiterstadion“ wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung
zur Aufhebung des Bebauungsplans beschlossen.