Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

 

Der Jahresabschluss 2010 wurde am 22.07.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 29.09.2014 erstellt.  Zu den Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes ist eine Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.

Überplanmäßige Aufwendungen sind entstanden:

Budget 0: 39.233,45 Euro, bedingt durch höhere Aufwendungen beim Marketing und der City-Offensive

Budget 61200: 7.720,65 Euro, bedingt durch höheren Zinsaufwand für Kredite aufgrund von Neuaufnahmen.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) können, auf den Berichtszeitraum bezogen, als ausreichend bezeichnet werden. Hierbei ist im Vergleich zum Vorjahr positiv anzumerken, dass ein Überschuss erzielt wurde und der Umfang der Liquiditätskredite vermindert werden konnte. Bei den investiven Krediten ergab sich hingegen erneut eine Steigerung.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 

Rh Brüggemann fragt an, ob eine Vereinbarung über die vertragliche Regelung zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe) und der Samtgemeinde immer noch nicht vorliegt (Schlussbericht S.15, 4.2).

Herr Kern teilt mit, dass ein Auftrag, einen Entwurf einer Vereinbarung zu erstellen, bei dem entsprechenden Fachdienst vorliegt.

 

Auf die Anfrage von Rh Hanke teilt Herr Kern mit, dass der entsprechende Betrag vom Planungsverband überweisen worden ist (Schlussbericht S.14, 4.1).

 

Es wird vorgeschlagen, über die Punkte a) – d) in einem Block abzustimmen. Es gibt keine Gegenstimmen.

 

Ausschussvorsitzender Kelm lässt über den Jahresabschluss 2010, a) – d) abstimmen.

 


Beschluss:

a) Der Jahresabschluss 2010 wird beschlossen.

b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2010 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 308.887,60 Euro wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 27.166,31 Euro wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.