Rh Matthiesch fragt an, ob es der Wahrheit entspricht, dass die Gemeinde im Zuge der Beseitigung des Eichenprozessionsspinners auch Bäume, die in die Zuständigkeit des Landkreises gehören, mitfinanziert hat.

Bgm Schulz teilt hierzu mit, dass nach der Inrechnungstellung festgestellt wurde, dass auch Bäume behandelt wurden, für die eigentlich der Landkreis zuständig ist. Da die Gemeinde aber den Auftrag erteilt hatte (die Bäume befanden sich in unmittelbarer Nähe der Gemeindebäume), wurden ihr auch die Kosten dafür in Rechnung gestellt. Für die Beseitigung des Eichenprozessionsspinners sind lediglich Gesamtkosten in Höhe von ca. 280 € angefallen.