Bgm Schulz berichtet, dass der Antrag für die Hochwasserschäden gestellt und bei der N-Bank eingereicht worden. Die N-Bank hat nunmehr Rückfragen zu diesem Antrag, die derzeit geklärt werden. Bgm Schulz sieht das Zeitfenster für die Baumaßnahmen in Gefahr. Das Verfahren muss bis zum 31.12.2015 abgerechnet sein, dass heißt, alle Unterlagen zur Abrechnung müssten bis 30.06.15 vorliegen. Da im Bereich des Biosphärenreservates Baumaßnahmen in der Regel nicht vor dem 15.6. stattfinden dürfen, bleibt das weitere Verfahren abzuwarten.