Bgm Schulz begrüßt Herrn König vom NLWKN. Herr König ist von ihm eingeladen worden, über geplante Hochwasserschutzmaßnahmen zu berichten.

Herr König bedankt sich für die Einladung und ist dankbar, dass er hierüber referieren darf, somit kann vielen Gerüchten und Spekulationen vorgebeugt werden.

Grundsätzlich ist der Dannenberger Deich-und Wasserverband (DDWV)dafür zuständig, Hochwasserschutzmaßnahmen zu initiieren. Da sich das NLWKN als Dienstleister für den Verband versteht, können hier einige Aussagen getroffen werden.

Grundlage für künftig geplante Maßnahmen sind die vergangenen Hochwasserereignisse, zuletzt die Erfahrungen aus dem Hochwasser 2013.

Der DDWV als zuständige Behörde hat im Zuge dieser letzten Ereignisse teilweise erhebliche Minderhöhen und bauliche Defizite in und an den Hochwasserschutzanlagen festgestellt. Daher sind der Ausgleich dieser Defizite und die Instandsetzung von beschädigten Anlagen geplant. Die entsprechenden Finanzierungsanträge sind bereits gestellt. Dieses erfolgte in Abstimmung mit weiteren Trägern, wie dem Land Niedersachsen, dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und weiteren Kommunen. Schwerpunktbereich ist hier der Abschnitt von der Ortslage Damnatz bis zum Anschluss an die Hochwasserschutzwand in Hitzacker.

Weiterhin erklärt er den Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens, so wie es für die geplanten Maßnahmen vorgesehen ist.

Auf Nachfrage erläutert Herr König, dass der Bereich Jasebeck bis Wussegel der Bereich ist, der als schwierigster zu betrachten ist. Hier wird beispielsweise auch die Verlegung (Höherlegung) der Kreisstraße erfolgen müssen.

 

Rh Mattiesch stellt fest, dass das Planverfahren bis zum Baubeginn 2-3 Jahre (oder länger) dauern kann. Er hinterfragt, ob es sich hier nicht um „Gefahr im Verzug“ handelt und dadurch so ein Verfahren beschleunigt werden könnte. Dieses muss Herr König leider verneinen.

Ein sofortiger Baubeginn würde sich rechtskonform darstellen und den Verlust der Förderung mit sich bringen.

 

Herr König erläutert weiterhin, dass die Planung in 3 Abschnitte geteilt wird. Diese sind:

·         der Bereich von Hitzacker nach Wussegel,

·         der Bereich von Wussegel bis Jasebeck und

·         der Bereich von Jasebeck bis Damnatz.

 

Herr König berichtet, dass die Förderrichtlinien des Landes Niedersachsen sehr spät auf den Weg gebracht wurden. So hat man schon sehr viel Zeit verloren. Der DDWV hat die Planungskosten bereits beantragt. Bisher ist dieser Antrag leider noch nicht beschieden worden.

 

Herr König hat seinen Vortrag teilweise anhand von Folien gehalten. Diese sind der Niederschrift in der Anlage beigefügt.