Sitzung: 10.11.2014 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: 22/1126/2014
Die Gemeinde
Langendorf hat mit Wirkung vom 1.1.2013 eine Neufassung der Hundesteuersatzung
erlassen.
Mit der Neufassung
wurde u.a. auch die Umstellung auf eine monatliche Steuerberechnung eingeführt,
was allerdings eine restlose Teilbarkeit der Steuersätze auf 1/12 -
Jahresbeträge voraussetzt. Bei Nichtbeachtung führt dies zu einer Diskrepanz
zwischen satzungsmäßiger Steuer und tatsächlichem Steuerbetrag laut Bescheid
sowie zwangsläufig zu Einbußen bei den Steuererträgen.
Der Steuerausfall
beträgt bei 93 Ersthunden in der Gemeinde Langendorf zwar nur 7,44 €, die
rechtsformale Unstimmigkeit zwischen Satzungsregelung und realer Erhebung
sollte jedoch trotzdem beseitigt werden.
Es wird deshalb
empfohlen, den Steuersatz für einen Ersthund in der Gemeinde Langendorf auf
einen restlos durch 12 teilbaren Betrag umzustellen. Eine Übersicht möglicher
Steuersätze ist der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügt.
Im Zuge der
Diskussion über den Haushalt der Gemeinde unter dem Tagesordnungspunkt 5 hat
sich der Rat dafür ausgesprochen, den Steuersatz für den Ersthund auf 24 €
/jährlich festzusetzen. Eine weitere Erhöhung soll derzeit nicht in Betracht
gezogen werden, da die letzte erst zum 1.1.2013 umgesetzt wurde.
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt
die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Langendorf.