Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Die Gemeinde Langendorf hat mit Wirkung vom 1.1.2013 eine Neufassung der Hundesteuersatzung erlassen.

 

Mit der Neufassung wurde u.a. auch die Umstellung auf eine monatliche Steuerberechnung eingeführt, was allerdings eine restlose Teilbarkeit der Steuersätze auf 1/12 - Jahresbeträge voraussetzt. Bei Nichtbeachtung führt dies zu einer Diskrepanz zwischen satzungsmäßiger Steuer und tatsächlichem Steuerbetrag laut Bescheid sowie zwangsläufig zu Einbußen bei den Steuererträgen.

Der Steuerausfall beträgt bei 93 Ersthunden in der Gemeinde Langendorf zwar nur 7,44 €, die rechtsformale Unstimmigkeit zwischen Satzungsregelung und realer Erhebung sollte jedoch trotzdem beseitigt werden.

 

Es wird deshalb empfohlen, den Steuersatz für einen Ersthund in der Gemeinde Langendorf auf einen restlos durch 12 teilbaren Betrag umzustellen. Eine Übersicht möglicher Steuersätze ist der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügt.

 

Im Zuge der Diskussion über den Haushalt der Gemeinde unter dem Tagesordnungspunkt 5 hat sich der Rat dafür ausgesprochen, den Steuersatz für den Ersthund auf 24 € /jährlich festzusetzen. Eine weitere Erhöhung soll derzeit nicht in Betracht gezogen werden, da die letzte erst zum 1.1.2013 umgesetzt wurde.

 

 

Der Rat fasst folgenden 


Beschluss:

Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Langendorf.