Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Herr Trapp erläutert, dass die Samtgemeinde Elbtalaue jährlich Deckensanierungen auf Gemeindeverbindungsstraße im Samtgemeindegebiet durchführt. Hierzu wird alle 5 Jahre die Reihenfolge der in fragekommenden Straßen und Straßenabschnitte fortgeschrieben. Es wird eine Prioritätenliste erstellt, in welcher Reihenfolge die Deckensanierungen erfolgen sollen. Die nächste Fortschreibung ist in 2015 durchzuführen.

Für die Sanierungen stellt die Samtgemeinde ein jährliches Budget in Höhe von 200.000,- Euro zur Verfügung. Um die sanierungsbedürftigen Straßen im Samtgemeindebereich zu ermitteln, sind neben den bereits durch  die Verwaltung ermittelten Straßen, mit Schreiben vom 16.10.2014 alle Gemeinden angeschrieben worden. Sie wurden gebeten, der Verwaltung sanierungsbedürftige Gemeindeverbindungsstraßen in ihrem Gemeindebereich zu benennen. 

 

Nach einer kurzen Diskussion fasst der Rat der Gemeinde Göhrde folgenden

 


Beschluss:

Für die Prioritätenliste für die Deckensanierung der Gemeindeverbindungsstraßen im Bereich der Gemeinde Göhrde werden folgende Gemeindeverbindungsstraßen vorgeschlagen:

B216 Richtung Sarenseck

Sarenseck nach Hitzacker (Elbe)

Tollendorf zur L215

Göhrde nach Dübbekold nach Nieperfitz

Schmardau zur B216 Richtung Parkplatz

Tollendorf nach Pussade