Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Herr Hesebeck erläutert, dass sich seit 2011 mit dem Ausbau der Straße „In Tiesmesland“ bereits der Ausschuss  für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) und der Verwaltungsausschusses intensiv beschäftigt haben.

Ein Ausbaubeschluss wurde allerdings bis heute nicht gefasst.

Zwischenzeitlich hat sich ein Arbeitskreis, bestehend aus Ausschussmitgliedern des Fachausschusses und den Anwohnern gebildet. Das Ergebnis hat das begleitende Ingenieurbüro Rauchenberger in der Fachausschusssitzung vorgestellt:

 

b)Kosten:

Baukosten                                                                        264.000€

Beitragsfähige Kosten                                                  184.000€

Umlagefähig (75% auf die Anlieger)                       138.000€

Eigenanteil der Stadt an der Baumaßnahme      126.000€

 

Zur Verfügung stehender Eigenanteil                     60.000€

Fehlbetrag                                                                          66,000€

 

Der Fehlbetrag in Höhe von 66.000,- Euro ist überplanmäßig zur Verfügung zu stellen, um die Maßnahme durchzuführen. 21.000,- Euro können aus Haushaltsresten beglichen werden, für 45.000,- Euro ist eine Kreditaufnahme erforderlich, so stellv. StD Kern, es gab bereits Kontakt mit der Kommunalaufsicht um den Sachverhalt zu klären. Die Genehmigung des Haushaltes wurde dort in Aussicht gestellt.

 

Rh Fröhlich erklärt, dass der Ausbau der Straße „In Tiesmesland“ ganz oben auf der Prioritätenliste stand, da die Straße stark abgängig ist und die Anwohner z.B. bei Regen unter den Wassermassen zu leiden haben.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden 

 


Beschluss:

a)      Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt den Ausbau der Straße „In Tiesmesland“ gemäß der in der Sitzung des BPSH vom 18.09.2014 vom Ingenieurbüro Rauchenberger vorgestellten Ausbauvariante.

b)      Die fehlenden Eigenmittel in Höhe von 66.000,- Euro sind in den Haushalt 2015 einzuplanen.

c)       Die Verwaltung wird beauftragt im Vorwege Kontakt mit der Kommunalaufsicht, bezüglich der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes 2015 aufzunehmen. Im Falle einer Versagung der Genehmigung entscheidet der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) über das Einlegen eines Rechtsbehelfs.