Sitzung: 15.12.2014 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 30/1020/2014
Herr Hesebeck
erläutert, dass sich seit 2011 mit dem Ausbau der Straße „In Tiesmesland“
bereits der Ausschuss für Bau, Planung
und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) und der
Verwaltungsausschusses intensiv beschäftigt haben.
Ein Ausbaubeschluss
wurde allerdings bis heute nicht gefasst.
Zwischenzeitlich
hat sich ein Arbeitskreis, bestehend aus Ausschussmitgliedern des
Fachausschusses und den Anwohnern gebildet. Das Ergebnis hat das begleitende
Ingenieurbüro Rauchenberger in der Fachausschusssitzung vorgestellt:
b)Kosten:
Baukosten 264.000€
Beitragsfähige
Kosten 184.000€
Umlagefähig (75%
auf die Anlieger) 138.000€
Eigenanteil der
Stadt an der Baumaßnahme 126.000€
Zur Verfügung
stehender Eigenanteil 60.000€
Fehlbetrag 66,000€
Der Fehlbetrag in
Höhe von 66.000,- Euro ist überplanmäßig zur Verfügung zu stellen, um die
Maßnahme durchzuführen. 21.000,- Euro können aus Haushaltsresten beglichen
werden, für 45.000,- Euro ist eine Kreditaufnahme erforderlich, so stellv. StD
Kern, es gab bereits Kontakt mit der Kommunalaufsicht um den Sachverhalt zu
klären. Die Genehmigung des Haushaltes wurde dort in Aussicht gestellt.
Rh Fröhlich
erklärt, dass der Ausbau der Straße „In Tiesmesland“ ganz oben auf der
Prioritätenliste stand, da die Straße stark abgängig ist und die Anwohner z.B. bei
Regen unter den Wassermassen zu leiden haben.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
beschließt den Ausbau der Straße „In Tiesmesland“ gemäß der in der Sitzung des
BPSH vom 18.09.2014 vom Ingenieurbüro Rauchenberger vorgestellten
Ausbauvariante.
b) Die fehlenden Eigenmittel in Höhe von
66.000,- Euro sind in den Haushalt 2015 einzuplanen.
c) Die Verwaltung wird beauftragt im Vorwege
Kontakt mit der Kommunalaufsicht, bezüglich der Genehmigungsfähigkeit des
Haushaltes 2015 aufzunehmen. Im Falle einer Versagung der Genehmigung
entscheidet der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) über das Einlegen eines
Rechtsbehelfs.