Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Stellv. StD Kern erläutert, dass die Hundesteuersatzung der Stadt Hitzacker(Elbe) zuletzt zum 1.1.2004 geändert wurde. Seitdem hat es eine Reihe von Rechtsänderungen (NKomVG, NHundG) gegeben, weswegen eine Überarbeitung notwendig ist. Da die Stadt zur Haushaltskonsolidierung dringend darauf angewiesen ist, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, besteht außerdem die Möglichkeit die Steuersätze im vertretbaren Maße anzuheben.  Neben ihrem ordnungsrechtlichen Charakter (Eindämmung des Hundebestandes) hat die Hundesteuer auch eine Finanzierungsfunktion. Sie soll mit ihrem Aufkommen zur Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben beitragen. Diesen Zweck kann die Hundesteuer nur erfüllen, wenn das Ertragspotenzial im angemessenen Verhältnis zur Haushaltssituation ausgeschöpft wird.

Der vorliegende Entwurf der Satzungsneufassung enthält einen Vorschlag der Verwaltung über die künftigen Steuersätze. Da mit dem Satzungsentwurf eine Umstellung auf monatliche Berechnung erfolgt, müssen die Steuersätze glatt (ohne Cent-Reste) durch 12 teilbar sein.

 

Rh Jastram erklärt, dass Jagdhunde sowie Hunde von Sicherheitspersonal weder befreit noch ermäßigt werden sollten.

 

Stellv. Bgm Guhl findet es zumindest bei Jagdhunden angemessen eine Steuerermäßigung auf Antrag in die Satzung aufzunehmen. Die Forderung, dass Hunde von Sicherheitspersonal und somit gewerbliche Hunde voll besteuert werden, kann er unterstützen.

 

Rh Zühlke stellt den Antrag, dass § 5 Buchstabe b gestrichen wird.

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Die darauffolgenden Buchstaben verschieben sich in der Hundesteuersatzung entsprechend.

 

Rh Jastram merkt an, dass er täglich Hunde laufen sieht, die keine Steuermarke tragen. Bei Katzen besteht nun eine Kennzeichnungspflicht, er fragt, ob diese Pflicht auch für Hunde gilt.

 

Rh Walter erklärt, dass seit 5 Jahren eine Kennzeichnungspflicht für Hunde existiert. Ohne einen Chip, kann man keine Haftpflichtversicherung abschließen. Natürlich gibt es dennoch viele Hunde ohne Chip, da diese bei Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht schon vorhanden waren und die Eigentümer die Kennzeichnung nicht nachgeholt haben.

 

Rh Heins teilt mit, dass sich am Deich an der Alten Elbuferstraße täglich mehrere Personen mit 8-10 Hunden treffen und dort im Naturschutzbereich und auf dem Deich spazieren gehen.

Die Jagdpächter sehen das gar nicht gern und seiner Ansicht nach dürften die Hunde dort nicht freilaufen.

 

StD Meyer erklärt, dass dies in der Zuständigkeit der Biosphärenreservatsverwaltung liegt. Sollte es sich bei dem Abschnitt um ein Gebietsteil C handeln, so sind die Hunde an der Leine zu führen.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Hitzacker (Elbe) wird in anliegender Form. Siehe Anlage I zur Niederschrift.