Sitzung: 15.12.2014 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 22/1024/2014
Stellv. StD Kern
erläutert, dass die Hundesteuersatzung der Stadt Hitzacker(Elbe) zuletzt zum
1.1.2004 geändert wurde. Seitdem hat es eine Reihe von Rechtsänderungen
(NKomVG, NHundG) gegeben, weswegen eine Überarbeitung notwendig ist. Da die
Stadt zur Haushaltskonsolidierung dringend darauf angewiesen ist, ihre
Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, besteht außerdem die Möglichkeit die
Steuersätze im vertretbaren Maße anzuheben.
Neben ihrem ordnungsrechtlichen Charakter (Eindämmung des
Hundebestandes) hat die Hundesteuer auch eine Finanzierungsfunktion. Sie soll
mit ihrem Aufkommen zur Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben beitragen.
Diesen Zweck kann die Hundesteuer nur erfüllen, wenn das Ertragspotenzial im
angemessenen Verhältnis zur Haushaltssituation ausgeschöpft wird.
Der vorliegende
Entwurf der Satzungsneufassung enthält einen Vorschlag der Verwaltung über die
künftigen Steuersätze. Da mit dem Satzungsentwurf eine Umstellung auf
monatliche Berechnung erfolgt, müssen die Steuersätze glatt (ohne Cent-Reste)
durch 12 teilbar sein.
Rh Jastram erklärt,
dass Jagdhunde sowie Hunde von Sicherheitspersonal weder befreit noch ermäßigt
werden sollten.
Stellv. Bgm Guhl
findet es zumindest bei Jagdhunden angemessen eine Steuerermäßigung auf Antrag
in die Satzung aufzunehmen. Die Forderung, dass Hunde von Sicherheitspersonal
und somit gewerbliche Hunde voll besteuert werden, kann er unterstützen.
Rh Zühlke stellt
den Antrag, dass § 5 Buchstabe b gestrichen wird.
Dieser Antrag wird
einstimmig angenommen. Die darauffolgenden Buchstaben verschieben sich in der
Hundesteuersatzung entsprechend.
Rh Jastram merkt
an, dass er täglich Hunde laufen sieht, die keine Steuermarke tragen. Bei
Katzen besteht nun eine Kennzeichnungspflicht, er fragt, ob diese Pflicht auch
für Hunde gilt.
Rh Walter erklärt,
dass seit 5 Jahren eine Kennzeichnungspflicht für Hunde existiert. Ohne einen
Chip, kann man keine Haftpflichtversicherung abschließen. Natürlich gibt es
dennoch viele Hunde ohne Chip, da diese bei Inkrafttreten der
Kennzeichnungspflicht schon vorhanden waren und die Eigentümer die
Kennzeichnung nicht nachgeholt haben.
Rh Heins teilt mit,
dass sich am Deich an der Alten Elbuferstraße täglich mehrere Personen mit 8-10
Hunden treffen und dort im Naturschutzbereich und auf dem Deich spazieren
gehen.
Die Jagdpächter
sehen das gar nicht gern und seiner Ansicht nach dürften die Hunde dort nicht
freilaufen.
StD Meyer erklärt,
dass dies in der Zuständigkeit der Biosphärenreservatsverwaltung liegt. Sollte
es sich bei dem Abschnitt um ein Gebietsteil C handeln, so sind die Hunde an
der Leine zu führen.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Hitzacker (Elbe) wird in anliegender Form. Siehe Anlage I zur Niederschrift.