Sitzung: 06.11.2014 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/1088/2014
Nach
Abschluss der Prüfung der Eröffnungsbilanz 2007 im November 2013 wurden dem
Rechnungsprüfungsamt (RPA) zeitgleich mit dem Jahresabschluss 2007 auch die
Jahresabschlüsse 2008 und 2009
vorgelegt. Die Prüfung wurde am 09.04.2014 abgeschlossen.
Zu den
Bemerkungen des RPA auf Seite 14 des Prüfberichtes ist folgendes zu sagen:
4.1
Periodenfremde Aufwendungen: Die Hinweise sind zutreffend. In der Vergangenheit
ist der periodengerechten Zuordnung nicht immer die notwendige Aufmerksamkeit
gewidmet worden. Auf das Gesamtergebnis hat die Zuordnung ordentlich vs.
außerordentlich allerdings keinen Einfluss.
4.2
Bilanzposition Beteiligung: Der Hinweis ist ebenfalls berechtigt. Es handelt
sich um einen Übernahmefehler bei der manuellen Erstellung der Bilanz in
Kontenform. In Anbetracht des Umstandes, dass die Prüfung der Jahresrechnung kurzfristig
zum Abschluss gebracht werden sollte, wurde im Einvernehmen zwischen RPA und
Verwaltung auf eine Korrektur verzichtet.
4.3
Übertragung von Haushaltsresten für Auszahlungen (Investitionen): Der
Haushaltsplan 2009 sah für die komplette Abwicklung der Investitionen im
Bereich des Museums Ein- und Auszahlungen von jeweils 64.000 € vor. Da die
Rechtskraft des Haushaltes erst Mitte Mai eintrat, Förderanträge zu stellen
waren usw. konnten die Umsetzung der Maßnahme erst im Spätsommer 2009 begonnen
werden. Die Maßnahme wurde dann in 2010 fortgesetzt und zum Abschluss gebracht.
Ein Haushaltsrest ist bei der Aufstellung der Jahresrechnung nicht gebildet
worden, da die Verwaltung davon ausgegangen ist, dass die Mehrauszahlungen 2010
für die Maßnahme durch entsprechende Mehreinzahlungen (Zuweisungen Dritter) in
2010 gem. § 18 (2) GemHKVO gedeckt sind. Diesen Standpunkt vertritt die
Verwaltung auch weiterhin. Um das Risiko einer fehlerhaften Rechtsauslegung zu
umgehen, sollte aber dennoch entsprechend dem Vorschlag des RPA ein
nachholender Übertragungsbeschluss gefasst werden.
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2009 ein ordentliches Ergebnis von + 6.874,03 € und ein
außerordentliches Ergebnis von – 7.878,84 € erzielt. Gemäß § 24 GemHKVO wird
der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2009 mit dem Fehlbetrag des
außerordentlichen Ergebnisses 2009 verrechnet. Der verbleibende Rest von –
1.004,81 € wird auf das nächste Jahr vorgetragen.
Rf Klappstein
beantragt auch hier wieder eine Abstimmung nach Vorlage.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
a) Der
Rat beschließt die Jahresrechnung 2009 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt
dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2009.
b) Der
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird in voller Höhe mit dem negativen
außerordentlichen Ergebnis verrechnet und somit nicht der Rücklage zugeführt.
c)
Gemäß Nr. 4.3 des Schlussberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009
der Gemeinde Göhrde vom 9.4.2014 wird ein investiver Haushaltsrest für die
Durchführung der Investitionen im Bereich Museum in Höhe von 58.621,00 €
gebildet und in das Jahr 2010 übertragen.